Category Archives: Freigelassene / freed

Neun mal UHaft nach Barrikaden – Räumung im Hambacher Forst

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Seit Dienstag, dem 23. Januar 2018 befinden sich neun Aktivisti* aus dem Hambacher Forst wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten in Untersuchungshaft.

Haftgrund ist Fluchtgefahr, da es den Behörden bisher nicht gelungen ist, die Festgenommenen zu identifizieren. Die Aktivisti* hatten sowohl bei ihrer vorläufigen Festnahme am Vortag im Rahmen eines Polizeieinsatz zur „Räumung der Rettungswege“ im Hambacher Forst als auch vor den Haftrichter*innen keine Angabe zu ihren Personalien gemacht.

Die Aktivisti* wurden im Laufe des Tages in die JVAs überführt. Drei nach Aachen, die übrigen sechs nach Köln Ossendorf.

Hintergrundinfos zum Vortag: Ticker 22. Januar 2018

Schreibt den Hambi 9! Diese werden in den JVAs unter "unbekannte Person Aachen" mit den dazugehörigen Nummern geführt. Die Adressen mit den gewünschten Schreibsprachen findet ihr in der Info-BOX.

Und weiterhin: lasst uns unsere Grüße möglichst lautstark auf direkt Weg über die Knastmauern zu bringen!

english

Since Tuesday January 23rd 2018, nine activists from the Hambach Forest occupation are in pre-trial detention, accused of obstructing the work of officers.

The reason for detention is risk of flight, because the authorities have so far failed to identify the detainees.
The activists* had both at their preliminary arrest during a police action of ”clearing emergency roads” in the Hambach Forest, as well as in front of the judge, not given their identities.

The activists were brought to detentional prison during the day. Three to the city of Aachen, and six to Colougne Ossendorf.

Background info: Ticker

Write the Hambi 9! They are known in the prisons as "unbekannte Person - unknown person #number". The exact address you'll find in the green info BOX.

Our greetings will stay as loud as possible, to bring them directly over the prison walls!


français

Depuis le mardi 23 janvier 2018, 9 activistes du Hambacher Forst se trouvent en détention provisoire pour des accusations de « résistance a agent dépositaire de l’autorité publique».

La raison de la mise en détention est le risque de fuite, puisque les autorités n’ont jusqu’alors pas réussi à identifier les prévenus. Les activistes n’avaient donné aucune déclaration sur leur identité, autant pendant leur arrestation dans le cadre de « l’expulsion des chemins de secours » dans le Hambacher Forst » qu’ensuite, devant le juge des détentions.

Les activistes ont été transférés dans la journée dans des centres de détention. Trois a Aachen, les six restants à Köln Ossendorf.

Informations sur les évenements de la veille: Ticker

Ecrivez aux Hambi 9 ! Ces personnes sont enregistrés dans leurs prisons comme « personne inconnu Aachen » avec leurs numéros associés.
Vous trouverez les adresses et les langages d’écriture souhaités dans l’info-box.

Continuons de leurs envoyer nos salutations de façon aussi bruyante que possible, qu’ils reçoivent nos messages au-delà des murs des prisons !

Knasttagebuch von Finn

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Finn saß vom 18.- 28.März 2017 in der JVA Köln -Ossendorf in Untersuchungshaft. In dieser Zeit hat Finn ein Knasttagebuch geschrieben, das wir jetzt veröffentlichen.

Finn #1

20.März 2017


Hallo ihr da draußen,

heute ist der 3. volle Tag im Knast für mich. Vielleicht gleich zu Anfang: Das Ganze hier ist zwar total absurd und sinnlos, aber nicht so schlimm wie ich es mir vorgestellt habe.

Ok, das Essen ist mangelhaft, die Zellen hässlich, die Fenster natürlich vergittert und die sozialen Bedingungen zum kotzen. 
Aber schließlich ist das hier ein Knast und somit extra dafür gemacht um Leute fertig zu machen.

Umso interessanter ist es für mich zu beobachten, wie leicht sich einzelne Wächter_innen provoziert fühlen.  Continue reading Knasttagebuch von Finn 

Berufungsprozess Joe

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Am 12.Juli 2017 findet der Berufungsprozess gegen Joe vor dem Landgericht Köln statt.

Joe war im Januar am Kölner Hauptbahnhof festgenommen und nach zwei Tagen Hauptverhandlungshaft im beschleunigten Verfahren wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schwerem Fall nach §113(2) StGB und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ausgesetzt auf Bewährung verurteilt worden.

Der Prozess findet um 11.30 Uhr in der 02. Etage, Sitzungssaal 0209, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln statt.

Kommt zahlreich!

Tur*tel wieder frei

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Am Donnerstag, den 18.Mai, wurde Tur*tel nach 12 Monaten Strafhaft vorzeitig auf Bewährung entlassen.

Um 6 Uhr morgens konnten seine Freund*innen ihn vor der JVA in Empfang nehmen. Tur*tel ist am 14.Mai 2016 in Weißwasser auf dem Weg in die Stadt in eine Polizeikontrolle geraten und wegen eines offenen Haftbefehls verhaftet worden. Nachdem er weder von der Wache noch von der JVA aus telefonieren durfte, wurde er vier Tage vermisst und gesucht, bis nach den Feiertagen endlich die JVA Görlitz Informationen über seinen Aufenthalt an seinen Anwalt preisgab. Von seiner insgesamt 2jährigen Haftstrafe hat er ein Jahr abgesessen und vor einigen Wochen Antrag auf Haftentlassung gestellt, der ihm nun gewährt wurde. Die genauen Bewährungsauflagen sind noch nciht bekannt - wir werden versuchen euch aber weiter auf dem Laufenden zu halten.

Wir freuen uns sehr, Tur*tel wieder draußen unter seinen Liebsten zu wissen! Kontakt zu Turtel könnt ihr gerne weiterhin über das abc Rheinland aufnehmen. Die Postadresse findet ihr hier: Kontakt.

Untill all are free!

Verfahren in Görlitz eingestellt gegen 120 Sozialstunden

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Bericht des ABC Dresden zur Berufungsverhandlung

Am 27. April 2017 fand am Landgericht Görlitz der Berufungsprozess des Anarchisten Clumsy statt.

Für den heutigen Prozesstag waren demzufolge erneut vier Zeug*innen geladen, unter anderem Herr Haase, der bereits letztes Jahr interessante Einblicke in die sicherheitstechnischen Überlegungen von Vattenfall zum Besten gab. Dieser durchaus unterhaltsame Teil des Verfahrens wurde am Ende des Tages nicht wiederholt.

Nach dem der Richter Clumsys persönliche Daten abgefragt hatte, stellte er zusammenfassend das Urteil dar. Der Anwalt Clumsys äusserte sich zum Vorschlag der Einstellung des Verfahrens: Natürlich stehe die Verteidigung der Einstellung nicht im Weg, allerdings müsste auch die Staatsanwaltschaft eben dem zustimmen. Er wies die Staatsanwaltschaft ebenfalls daraufhin, dass er nicht verstehe warum diese sich Gedanken über die Vattenfall entstandenen Schäden mache. Die Staatsanwaltschaft hätte nicht die Aufgabe eine Interessenvertretung für diesen Konzern zu übernehmen.

Nun hatte Staatsanwalt Hensel das Wort, dieser hatte bereits die Haftbefehle unterschrieben, welche unter anderem Clumsy fast acht Wochen Untersuchungshaft einbrachten. Grundsätzlich sei er sehr weit entfernt von einer Einstellung des Verfahrens nach §153. Er halte dies für ein falsches Signal, betonte aber auch, dass es hier nicht um eine Bestrafung auf Grund von politischer Einstellung gehe, allerdings ziviler Ungehorsam nicht ungestraft stattfinden kann, da hier das Überschreiten von gesetzlichen Grenzen bewusst in Kauf genommen werde. Er sehe hier ganz klar eine Nötigung dem Konzern gegenüber sowohl dadurch, dass das Kraftwerk nur eingeschränkt arbeiten konnte, als auch dadurch, dass mit Statements wie „wir sind euer Investitionsrisiko“ im Vorhinein zu Protesten aufgerufen wurde.

Danach richtete der Staatsanwalt noch einmal ein persönliches Wort an Clumsy und meinte sinngemäß: in seinen Kreisen werde er nichts erreichen. Da würde ja auch kein vernünftiger Mensch mitmachen wollen. Und überhaupt hätten sie mit der Aktion alle auf die Seite von Vattenfall gebracht. In seiner arroganten und selbstgefälligen Art schlug er Clumsy vor arbeiten zu gehen, sich ein Elektroauto und eine Solaranlage zu kaufen und so die Umwelt zu retten. Ausserdem gab er den Hinweis, er könne ja Elektroingenieurswesen studieren und Alternativen entwickeln.

Nach diesem pädagogischen Vorstoß erkundigte sich der Richter, ob denn die Staatsanwaltschaft einer Einstellung nach §153a abgeneigt sei, heißt einer Einstellung unter Auflagen zustimmen würde. Dies konnte sich der Staatsanwalt vorstellen mit der Ausnahme, dass gemeinnützige Arbeitsstunden nicht in einer Umweltschutzorganisation abgeleistet würden, weil das ja dann doch eher im Sinne Clumsys wäre. Letzendlich wurde sich auf 120 Arbeitsstunden in einer Tierschutzeinrichtung geeinigt.

Während der Anwalt und Clumsy sich ausserhalb des Sitzungssaals bezüglich der Arbeitsstunden verständigten, war es dem Staatsanwalt noch wichtig zu erwähnen, dass es ja gut wäre noch zu beauflagen, dass Clumsy die Stunden auf jeden Fall über Pfingsten abzuleisten hätte, damit er beschäftigt wäre und eben an keinem der geplanten Proteste teilnehmen könnte. Da wir hier aber nicht bei wünsch dir was waren, kam es dazu dann aber doch nicht.

In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf eine gerichtliche Entscheidung, die in einer ähnlichen Situation damals in Celle durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Im Zusammenhang mit Anti-Castorprotesten wurde am OLG Celle am 12.08.2003 der Vorwurf „Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung eines Castortransports durch den Eingriff in die Gleisanlagen“ verhandelt. Damals hatten sich ebenfalls Menschen unter dem Gleis angekettet um den Castortransport zu blockieren. Die Entscheidung des Landgerichts wurde damals am 30.09.2005 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Demnach ist „der Schwere der Tat im Rahmen der Strafzumessung Rechnung zu tragen, wobei die Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB sowie die nach §§ 153, 153 a StPO vorgesehene Einstellung des Verfahrens eine dem Einzelfall angemessene, nicht übermäßige Reaktion ermöglichen.“

Nach fast acht Wochen Knast und mehreren Instanzen wird das Verfahren nach Ableistung der 120 Arbeitsstunden eingestellt. Die Frage der Verhältnismäßigkeit bleibt hier in jedem Fall auf der Strecke. Einmal mehr zeigt sich, wie der Staat versucht mit Repression Umweltproteste zu kriminalisieren und Knast als unzulässige Strafe eingesetzt wird bis das Verfahren beginnt.

Doch damit wird er wenig Erfolg haben, der Kampf gegen den Kohleabbau geht weiter, egal ob in der Lausitz, im Hambacher Forst oder mit den geplanten Massenprotesten, die auch für dieses Jahr wierder angekündigt sind.

Herzlichen Glückwunsch zur Einstellung des Verfahrens!

Berufungsprozess von Clumsy am 27.April

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Am 27.April um 9Uhr wird vor dem Görlitzer Landgericht erneut gegen den Anarchisten Clumsy verhandelt. Clumsy war im Mai 2016 erst bei den Blockade Aktionen rund um Ende Gelände in der Lausitz zur Personalienfeststellung festgenommen und wenige Tage später nach der Räumung der Waldbesetzung LAUtonomia für knapp acht Wochen in Untersuchungshaft gesteckt worden. Nachdem er im Juli 2016 vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hat die Verteidigung Berufung eingelegt.

Das Landgericht Görlitz scheint kein Interesse an der Strafverfolgung zu haben. Der zuständige Richter teilte mit:

"Es wird gemäß §257b StPO mitgeteilt, dass nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage das Landgericht Görlitz von folgenden Überlegungen ausgeht:

Der Angeklagte hat sich im Zeitraum vom 18.Mai 2016 bis zum 12.Juli 2016 in Untersuchungshaft befunden. Er ist in Deutschland nicht vorbestraft, in Österreich ebenfalls nicht. Der Angeklagte ist offenbar überzeugter Kohlegegner. Die ihm angelastete Tat hat einen eher geringen Unrechts- und Schuldgehalt. Die ihm im Urteil des AG Görltiz angelastete erhebliche kriminelle Energie vermag das hiesige Gericht nicht zu erkennen, denn die dortigen strafschärfend angeführten Erwägungen dürften wohl ein Verstoß gegen das gesetzliche Doppelverwertungsgebot darstellen (langes Anketten, Nichtentfernen der Anketttechnik). Selbst die klimatischen Bedingungen an dem Tag (Kälte) wurden bei dem Angeklagten strafschärfend berücksichtigt. Über die bloße Tatbegehung hinaus sind strafschärfende Umstände derzeit nicht ersichtlich. Das Landgericht regt daher an, das Verfahren gemäß §153 Abs.2 StPO einzustellen und bittet hierzu um Stellungnahme binnen 3 Wochen."

Wenig überraschend: Die Staatsanwaltschaft ist nicht an einer Einstellung des Verfahrens interessiert. Als Grund zieht sie den "erheblichen finanziellen Schaden" von Vattenfall an den Aktionstagen heran. Damit argumentiert sie vollständig an der Sache vorbei. Immerhin ist Clumsy in 1. Instanz wegen "Störung öffentlicher Betriebe" und "Nötigung" verurteilt worden. Bei beiden Straftatbeständen geht es eben nicht um die finanziellen Einbußen eines eventuell geschädigten Konzerns.

2 Compas in U-Haft

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Seit Freitag, dem 18.März, sitzen zwei unserer Compas in den JVAen Aachen und Köln-Ossendorf in Untersuchungshaft. Sie wurden am Vortag in der Aachener Innenstadt festgenommen.

Hintergründe zu den Antifaschistischen Kämpfen in Aachen und der Festnahme findet ihr hier.

Update:

Fifi konnte schon diese Woche Mittwoch besucht werden. Allerdings stellt die StA Aachen für beide nur Besuchserlaubnisse für "Familienangehörige" aus.

Finns Haftbefehl wurde am Dienstag, den 28. März, gegen Auflagen - u.a. einer Meldeauflage an zwei festen Tagen die Woche und einem Aufenthaltsverbot für den Hambacher Forst!? - ausgesetzt. Fifi ist seit Freitag ebenfalls gegen Auflagen auf freiem Fuß. Wir freuen uns riesig unsere Compas wieder draußen zu wissen! 

Joe in Hauptverhandlungshaft – Prozess!

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In der Nacht vom 24. auf den 25. Januar wurde Joe am Kölner HBF von Bullen festgenommen und sitzt nun im Rahmen eines sog. Beschleunigten Verfahrens in Hauptverhandlungshaft in der JVA Ossendorf. Der Prozess wird voraussichtlich morgen Nachmittag (ab 13.30Uhr) vor dem Kölner Amtsgericht stattfinden. Der genaue Termin wird erst morgen festgelegt – wer per SMS morgen Mittag über die genaue Uhrzeit informiert werden möchte, schicke bitte eine Mail (pgp-Schlüssel) ans ABC.
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Drei sind frei!

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Am Mittwoch Nachmittag, den 21. Dezember 2016, sind drei der Gefangenen aus dem Hambacher Forst aus der Haft entlassen.

Hodei und Siao waren vor drei Wochen wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und versuchter gefährlicher Körperverletzung wegen Fluchtgefahr in die JVA Ossendorf verschleppt worden. Nun hat sich die Staatsanwaltschaft entschieden, den Haftbefehl gegen die beiden ohne Auflagen zurückzuziehen. Es scheint kein ausreichender Tatverdacht vorzuliegen. Beide sind sofort aus dem Gefängnis entlassen und von lieben Menschen vor dem Knast empfangen worden.

Maya hingegen hatte heute um 14Uhr eine Haftprüfung in Düren. Sie verweigert nach wie vor die Angabe ihrer Personalien, hat sich aber zu ihrem Alter geäußert. Das Gericht hat sie daraufhin als Heranwachsende eingestuft und den Haftbefehl gegen eine wöchentliche Meldeauflage bis zum Prozess ausgesetzt. Im Anschluss an die Haftprüfung wurde auch sie aus der U-Haft entlassen.

Until all are free no one is free!