Prozessbericht Hambi9 Kerpen Tag 1

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Lang ist's her. Endlich ein Bericht: Am 15. März 2018 fand der erste Verhandlungstag gegen die Hambi4 vor dem Amtsgericht Kerpen statt. Um die Frage Warum? hier überhaupt verhandelt wird, wird es an diesem Tag nicht gehen. Dafür umso ausführlicher um das Wie?.

Eigens für den Prozesstag hatte Joachim Rau, Direktor des Amtsgerichts, eine sitzungspolizeiliche Anordnung verfügt, nach der Besucher*innen das Gerichtsgebäude und insbesondere den Verhandlungssaal nur gegen Vorlage des Personalausweises betreten dürfen.

Der Prozess beginnt mit etwas Verzögerung um 14.30 Uhr, was den zahlreich erschienenen Pressevertreter*innen genügend Zeit gibt, die Angeklagten mit ihren Kameras abzulichten.

Die vier Angeklagten, zu diesem Zeitpunkt alle bereits zwei Monate in Untersuchungshaft, sitzen mit ihren Verteidiger*innen und zwei Dolmetscher*innen auf der linken Seite im Saal. Ihnen gegenüber Staatsanwalt (StA) Schützeberg aus Aachen als Vertreter der Anklage.

Direkt nach dem Aufruf der Vorsitzenden Richterin Pretzell zur Sache beanstandet RA Hatlé die ausgebliebene Ladung seines Mandanten UP2 zur Haftprüfung am 23. Februar. Bis zum Prozesstermin hatte sich die Vorsitzende nicht zu dem entsprechenden Antrag geäußert. Die Vorsitzende kommt dem nach, indem sie ankündigt, diese direkt vor Ort nachzuholen: „Dann klären wir das jetzt im Haftkeller!“

UP2, RA Hatlé und die Richterin verlassen den Saal, in der Wartezeit verteilt die Französisch-Dolmetscherin Bonbons an die Angeklagten und Justizwachteln.

Das Ergebnis der Haftprüfung ist wenig überraschend: der Haftbefehl wird weiter aufrecht erhalten.

Was nun folgt, ist ein 60minütiges Stühlerücken und Aktenzerren inkl. zahlreicher Rügen der Verteidiger*innen mit dem Ergebnis, dass an diesem Verhandlungstag die StA nicht einmal mehr dazu kommen wird, die Anklageschrift zu verlesen.

Die Pressevertreter

RA Hatlé macht darauf aufmerksam, dass die Pressevertreter in seine Unterlagen schauen können, da die für sie vorgesehenen Stühle weniger als einen Meter von ihm entfernt sind. Die Situation scheint überfordernd für Frau Pretzell: „Was soll ich da machen?“ StA Schützeberg hilft aus, bietet der Presse die Sitzplätze neben seinem an, die Presse rückt auf, RA Hatlé kann seine Verteidigung (vorerst) ohne ungewünschte Mitleser*innen fortsetzen.

Die Öffentlichkeit

Nun meldet sich RA Mertens, Verteidiger von UP11, mit einer Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit, die Frau Pretzell allerdings nicht entgegen nehmen möchte, da sie ihrer Meinung nach zum falschen Zeitpunkt in der Verhandlung gestellt wurde. Auf Nachfrage von RA Mertens, wann die Strafprozessordnung (StPO) seine Wortmeldung denn vorsehe, antwortet die Richterin mit einem charmanten: „Ich diskutiere hier nicht mit Ihnen, Herr Anwalt!“ RA Mertens beanstandet irgendwas, die anderen drei Verteidiger*innen schließen sich an.

Die Z werge eugen

Richterin Pretzell will endlich die Zeugen aufrufen, was sie auch tut. Als sich die Tür öffnet, treten sechs Polizeibeamte, fast alle in Uniform inklusive Schusswaffen, schwungvoll in den Saal. Lediglich der von gesangsfreudigen Unterstützer*innen, die entweder ihre ID nicht angeben konnten oder wollten oder aber keinen Sitzplatz mehr bekommen haben, angestimmte „Hey Zwerge, hey Zwerge, hey Zwergo, ho!“ – Gesang, der aus dem Gang in den Verhandlungssaal dringt, schafft es die Ernsthaftigkeit der Zeugen angemessen zu würdigen. Das schallende Gelächter des Publikums gefällt Frau Pretzell gar nicht. Mit mürrischen Blick zum Publikum belehrt sie die Zeugen.

Die Angeklagten

Wenigstens die Personalienaufnahme der Angeklagten erfolgt kurz und knapp. Diese äußern sich nämlich einfach gar nicht.

Die Sitzungspolizei

Jetzt erhält RA Mertens offiziell das Wort. Er rügt den Ausschluss der Öffentlichkeit, da die sitzungspolizeilichen Maßnahmen sich nur auf den Sitzungssaal nicht aber auf das gesamte Gerichtsgebäude beziehen dürften. Außerdem seien die RAe im Vorfeld nicht über die Maßnahme informiert worden. Frau Pretzell beschließt und verkündet daraufhin: „Ist mir egal.“

Die Akten

Mit der nächsten Rüge kommen wir dann auch schon zum Hauptpunkt des ersten Verhandlungstages. RA Hatlé beantragt die Aussetzung des Verfahrens wegen fehlender hinreichender Akteneinsicht. Ihm sei die Akte nur bis Blatt 156 zur Verfügung gestellt worden. Auch einem telefonischen Antrag auf vollständige Akteneinsicht sei das Gericht bis zum Verhandlungsbeginn nicht nachgekommen. Hinzu fehle in seiner Aktenkopie ein für die Verhandlung wichtiger Bescheid des Oberlandesgerichts über seine Haftbeschwerde – auch vor Ort wurde diesem Antrag bisher noch nicht nachgekommen.

RA Hatlé sieht die unvollständige Akteneinsicht vor allem als Problem, da aus Blatt 1 bis 156 für ihn nicht hervorgeht, dass sein Mandant UP2 „unlösbar an einem Holzpfosten des Tripod“ befestigt wäre oder „in seiner Jackentasche die ganze Zeit ein Messer mit sich geführt hätte“.

Ihm wurde heute unmittelbar vor Verhandlungsbeginn die zweibändige Akte mit augenscheinlich mehr als 400 Blatt ausgehändigt. Ein ausführliches Gespräch um seinen Mandaten in die aktuelle Lage einzuführen war ihm nicht möglich. Als er dies im Vorfeld der Verhandlung (damit erklärt sich auch die Verzögerung zu Beginn um 30 Minuten) versuchte, wurde er mindestens zweimal von Justizwachtmeistern unterbrochen, er und sein Mandant mögen doch bitte zum Saal kommen.

RA Hatlé sieht sich als Verteidiger in dieser Situation “naturgemäß außer Stande den weiteren Ermittlungsverlauf in der Akte nachzuvollziehen und kann somit die notwendige Befragung der Zeugen nicht dergeartet vorbereiten”.

Für die StA zählt das alles nicht. Auf Blatt 62 und 66 beziehe sich die Anklage auf den Tatablauf und den Fundort des Messers, alles danach sei doppelt oder Schriftsätze und Entscheidungen.

Die Aktendoppel

Nun mischt sich wieder die Verteidigung des Angeklagten UP11 ein: die Anklage beziehe sich klar auf Teile der Akte, die seinem Kollegen nicht vorlägen. Stellt sich die Frage, ob die Rechtsanwälte überhaupt identische Bände haben?

RA Hatlé setzt nach: Er vertraue natürlich der Staatsanwaltschaft, möchte sich aber nicht wegnehmen lassen, die Ermittlungen selbst zu würdigen, was für ihn einschließt Kenntnis über diese Ermittlungen zu erlangen. Als Reaktion darauf: Lacher im Publikum.

Und es geht weiter, er zitiert den Staatsanwalt mit einer Aussage aus der heutigen Verhandlung: „Was weiß ich denn, was in welchem Aktenteil steht.“

Nun scheint auch die Richterin einzuknicken. Sie gibt zu, dass die Verteidigung da „in der Tat ein Problem anspreche“.

Die Inhaftierten

Es wird klar, dass hier heute nicht mehr weiter verhandelt wird. Bleibt noch die Frage nach den Haftbefehlen.

Die StA beantragt eine Abtrennung der Verfahren gegen die Angeklagten UP1 und UP3, da gegen beide aufgrund der Altersuntersuchung womöglich ein Jugendgericht entscheiden müsse. Weiter beantragt er die Haftfortdauer für den Angeklagten UP2, da gegen diesen Vorwürfe mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten erhoben werden.

Dessen Anwalt Hatlé beantragt die Entscheidung über die Haftfortdauer nur auf Grundlage des ihm vorliegenden Teils der Akte zu treffen, da die Verzögerung der Verhandlung klar Justizmängeln zuzuschreiben sei. UP2 dafür „büßen zu lassen“ sei unverhältnismäßig. Wofür trägt er an diesem Ablauf Verantwortung? Dafür, dass er nicht auf sein Recht auf eine faire Verteidigung verzichtet?

Die Richterin folgt in ihrem Beschluss den Forderungen der Staatsanwaltschaft: Die Haftbefehle gegen UP1, UP3 und UP11 werden aufgehoben, die Verfahren gegen UP1&UP3 an das Jugendgericht übergeben, UP2 bleibt bis zum Fortsetzungstermin in zwei Wochen in Haft.

Immerhin eins hat der Tag gebracht: nun sollen alle Verteidiger*innen jeweils eine identische Kopie der Hauptakte bekommen.

Die Sitzblockade

Im Gericht mag der Tag vorbei sein, doch vor dem Gerichtsgebäude ist noch lange nicht Schluss. An der Hofausfahrt, der einzigen Möglichkeit durch die der nun letzte Inhaftierte der Räumung vom 22. Januar „UP2“ per Justiztransporter zurück in die JVA gebracht werden kann, errichtet sich spontan eine wütend skandierende und singende Sitzblockade.

Eine Soliaktion, die nicht nur eine zusätzliche Besuchsmöglichkeit schafft, da zwei Menschen während der ungeplanten Wartezeit zu UP2 kurz in den Haftkeller dürfen, sondern die auch von den Cops erst über zwei Stunden später geräumt werden kann, da wegen eines Fußballsspieles keine freie Hundertschaften zur Verfügung steht. Als die Cops eintreffen und sich im Regen für einen weiteren Einsatz fertig machen, löst sich die Blockade auf.

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