Am Freitag, den 14.Dezember 2018, ab 10.30Uhr, soll das Verwaltungsgericht Köln über die Rechtsmäßigkeit mehrerer Polizeimaßnahmen entscheiden.UPDATE: Mündliche Verhandlung im Verwaltungsverfahren beendet. Der Richter wird das Urteil in zwei Wochen dem Anwalt des Klägers schriftlich zukommen lassen.
Der Kläger war am 6.August 2015 als Mitfahrer in der Nähe von Niederaußem bei einer Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte kontrolliert worden. Nachdem der Fahrer des PKWs seine Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigte, verlangten die Beamten die Personalien sämtlicher Mitinsassen, auch die des Klägers. Da diese dies für unzulässig hielten, verweigerten sie schlussendlich ihre Personalien und wurden dann zur Identitätsfeststellung in Polizeigewahrsam verbracht. (PM 6/8/15)
Ihm und den anderen Mitfahrer*innen sind von den Cops weder Tatvorwürfe genannt noch irgendwelche Dokumente über die polizeiliche Maßnahme vorgelegt worden. Aber immerhin wurde ihnen aufgrund ihrer Kleidung eine Verbindung zum parallel im Aufbau befindenden Klimacamps unterstellt.
Es folgte ein rabiates Vorgehen der Cops: Zerren, Schleifen und Prügeln hin zum Gefangenentransporter, Fesselungen auch in den Gewahrsamszellen. All das, um die Personalien der Festgenommenen zu „erpressen“? Oder handelte es sich um eine „rechtmäßige“ Polizeimaßnahme - frei nach dem Motto: „Wer keine Personalien angibt, hat auch keine Rechte.“?
Sowohl das Anhalten des PKWs, als auch die Identitätsfeststellung des Klägers, die Festnahme und die anschließende Fesselung sollen nun auf ihre Rechtsmäßigkeit überprüft werden.
Besonders Augenmerk dürfte auf der Frage nach dem Grund der Maßnahmen liegen, immerhin wussten die Beamten diese schon während der Kontrolle über ein „wir diskutieren hier nicht!“ hinaus nicht zu beantworten.
Ob das Gericht den Vorfall mit seiner Entscheidung als „rechtswidrigen Einzelfall“ oder doch als legales (und damit alltägliches) Vorgehen der Polizeibeamten wertet, wird nun ab morgen entschieden. Einen kleinen „Vorprüfung“ gab es schon bei der Bewilligung der Prozesskostenhilfe: diese setzt voraus, dass der Kläger hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, und/oder dass das Verfahren erst durch die Beweiserhebung geklärt werden kann.
Wann?
Freitag, 14. Dezember. 2018
Wo?
Verwaltungsgericht Köln (Appelhofplatz), Saal 160
One thought on “Morgen! Mündliche Verhandlung vor dem VG Köln”
Gibt es hier Neuigkeiten? Die zwei Wochen sind ja um!?
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Anarchist Black Cross Rhineland – Freiheit für alle Gefangenen! Freedom for all prisoners!
Gibt es hier Neuigkeiten? Die zwei Wochen sind ja um!?