Die Lausitz23 – eine Übersicht

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AKTION

4. Februar 2019: Die Bagger stehen still: Aktivist*innen von Ende Gelände & Robin Wood besetzen in der Früh mehrere Bagger in den Kohlerevieren Lausitz und im Leipziger Land. Darunter die Lausitz23 in den Tagebauen Welzow Süd und Jänschwalde. Die Besetzung ist Teil einer Aktionswoche für den sofortigen Kohleausstieg und damit gegen den Abschlussbericht der Kohlekommission.

FESTNAHME&GESA

Sämtliche Aktivist*innen werden von der Polizei geräumt und zur Identitätsfeststellung auf Polizeipräsidien gebracht. Sie mussten sich mehrfach nackt ausziehen. Vielen Aktivist*innen wurden die Telefonanrufe verweigert. In der Lausitz wurden einige Menschen unter anderem über fünf Stunden lang in geparkten, ungeheizten Fahrzeugen in Handfesseln ohne Wasser oder Telefonmöglichkeit festgehalten. Trotz teilweise Durchfall und Periode wurde der Zugang zu Toiletten verweigert. Im Gewahrsam wurde Menschen die medizinische Behandlung ohne die Angaben der Personalien verweigert. Nach ihrer Entlassung berichteten mehrere der Freigelassenen über erfahrene Polizeigewalt in Form von Schlägen und Tritten.

Grüne und Linke fordern eine Aufarbeitung der Polizeimaßnahmen im Rechtsausschuss des Brandenburger Landtages: LINK zum Zeitungsbericht.

VORFÜHRUNG VOR DIE ZUSTÄNDIGE HAFTRICHTERIN

5. Februar 2019: Die Lausitz23 werden zwischen 14 und 23 Uhr der zuständigen Haftrichterin vorgeführt. Untersuchungshaft bei leichteren Taten nach § 113 StPO wird angedroht: Der Tatvorwurf Hausfriedensbruch nach § 123 StGB steht im Raum. Haftgrund ist Fluchtgefahr, da die Personalien nicht bekannt sind. 5 Personen geben ihre Personalien an und werden entlassen. Draußen warten über 20 solidarische Menschen auf die Freigelassenen, um sie in Empfang zu nehmen.

Insgesamt 18 Personen verweigern vorerst weiterhin Angaben zur Person werden noch in dieser Nacht in JVAs überführt.

Pressemitteilung von Ende Gelände: LINK

Zusammenfassung im neuen deutschland: LINK (Im Artikel wird fälschlicherweise der Vorwurf des Landfriedensbruchs angegeben, der Vorwurf lautet aber Hausfriedensbruch.)

UNTERSUCHUNGSHAFT&ENTLASSUNGEN

6. - 8. Februar 2019: Die 18 Menschen, die die Angabe ihrer Personalien verweigert haben, sind auf die JVAs Brandenburg (Havel), Luckau-Duben und Cottbus-Dissenchen aufgeteilt. 15 Personen geben am 6. und 7. Februar ihre Personalien an. Bei der Vorführung vor die zuständige Haftrichterin am Tag zuvor war es noch möglich gewesen, die Personalien mündlich anzugeben, um frei zu kommen. Nun ordnet die Richterin an, dass die Polizei jede Person mit ihrem* Personalausweis abgleicht und in ihren Datenbanken überprüft. Die Bürokratie verlangte dann die Aufhebung des Haftbefehls durch die zuständige Richterin sowie deren Bestätigung per Fax an die jeweiligen JVAs, so dass die Personen erst mehr als 24 Stunden nach der Angabe ihrer Personalien frei gelassen werden.

Artikel im neuen deutschland zur U-Haft: LINK

STANLEY, NONTA & VINCENT

8.Februar 2019: Von den Lausitz23 bleiben am Freitag Abend nach wie vor 3 Aktivisten anonym und damit in Untersuchungshaft. Der erste Brief von Stanley, Nonta und Vincent aus der Haft ist hier zu finden.

14. Februar 2019: Die Lausitz3 sind nun seit über einer Woche gefangen und warten auf die Hauptverhandlung. Hier soll der Vorwurf Hausfriedensbruch geprüft werden. Laut Staatsanwaltschaft Cottbus wird diese ein beschleunigtes Verfahren nach § 417 StPO beantragen, so dass die Verhandlung in der nächsten Woche zu erwarten ist. Juristische Hintergründe dazu folgen eventuell.

17. Februar 2019: Neue Briefe von Stanley, Nonta und Vincent: LINK

Die Gefangenen erfahren seit Beginn ihrer Inhaftierung viel Unterstützung von außerhalb der Gefängnismauern. Die Unterstützer*innen stehen u.a. telefonisch mit den dreien in Kontakt. Auch die ersten Briefe sind mittlerweile angekommen, die Gefangenen freuen sich über weitere.

20. Februar 2019: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hin läuft gegen Inhaftierten nun ein sog. Beschleunigten Verfahren nach §§417ff StPO. Die Hauptverhandlung gegen die drei vor dem AG Cottbus ist für den 25. Februar datiert.

25. Februar 2019: Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Cottbus gegen die drei Besetzter: Der Richter sieht den Tatvorwurf Hausfriedensbruch als erfüllt an und folgt in seinem Urteil den Forderungen der StA auf 2 Monate Haft ohne Bewährung. Die Rechtsmittelfrist beträgt eine Woche.

Nach der Identitätsangabe der Angeklagten wurden diese nach der Urteilsbegründung aus der Haft entlassen.

PM von Ende Gelände

taz-Artikel: LINK