Why? – UPIII

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Warum sitzt UPIII eigentlich schon so lange in Untersuchungshaft?
Und wieso ist eigentlich auch nichts wirklich klar hinsichtlich eines Hauptverhandlungstermins?

Am 19/03/18 wurde gegen UPIII im Rahmen eines Polizeieinsatzes im Hambacher Forst Untersuchungshaft verhängt.

Im Gegensatz zu UP I und IV ist es bei UP III jedoch zu Komplikationen gekommen, da sie – wie auch die beiden anderen Personen – anonym in die JVA gekommen ist, ihre Herkunft allerdings als nicht deutschsprachig eingestuft wurde, dadurch erhöhte Fluchtgefahr bestehe und zudem auch ihr Alter für die Behörden nicht erkennbar gewesen sei.

Sie hat – wie sie scherzhaft bei einem Besuch formulierte – gerade ihren 15. Geburtstag hinter sich, somit kam nur eine Zuständigkeit in Jugendstrafsachen in Betracht.

Nachdem diese Zuständigkeit dann vorerst an ein Jugendschöffengericht abgegeben wurde (§40 JGG) legte die Verteidigung der UPIII Beschwerde gegen die Zuständigkeit des Jugendschöffengerichtes ein und beantragte eine Verweisung an einen Jugendrichter (§39 JGG). Dieser ist dann zuständig, wenn die zu erwartende Strafe 1 Jahr nicht überschreitet, sprich mensch ging bei der Verweisung an das Jugendschöffengericht davon aus, dass die Strafe mehr als 1 Jahr sein würde, wogegen sich die Verteidigung aber wehrte.

Aktuell geht die Justiz aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen allerdings wieder davon aus, dass UP III doch älter sei, als es die Grenzen des Jugendstrafrechtes erlauben, sodass eine Weiterleitung der Zuständigkeit an das Amtsgericht stattfand. Dadurch sind eventuell die bereits beim Jugendgericht vereinbarten Hauptverhandlungstermine hinfällig aufgrund mangelnder Zuständigkeit. Das nun zuständige AG Kerpen scheint aktuell noch an den Terminen festzuhalten, geplant sind der 24. und 30. Juli, die Ladung steht noch aus.

Allgemein arbeiten die Staatsanwaltschaft Aachen und das Amtsgericht Kerpen sehr langsam. Alleine die Tatsache, dass fast 6 Wochen vergangen sind, bis die erste Post zu UP III durchkam aufgrund der Postkontrolle und die ersten Besuchserlaubnisse ebenfalls fast 6 Wochen brauchten zeigt schon, dass schnelles arbeiten nicht zu den Stärken der hier zuständigen Justiz gehört.

Weiter ist auch - wie der ebenfalls erfolglose Haftprüfungsantrag der Verteidigung - eine Haftbeschwerde auf Grundlage von neuen Videoaufnahmen nach Abweisung vom Amtsgericht Kerpen beim Landgericht Köln abgelehnt worden. Die neuen Beweise scheinen dabei nicht beachtet worden zu sein.

Immerhin gab es beim Besuch am 5.Juli erstmal keine optische und akustische Überwachung, damit war auch kein*e Dolmetscher*in notwendig. Was natürlich den Besucher*innen im Vorhinein nicht mitgeteilt wurde und somit für diesen Termin die Dolmetscherin vergeblich angereist ist.

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Why does UP III sit in custody for such a long time? And why is the date of the main hearing not yet clear?

On March 19th 2018 custody was imposed on UP III in the context of a police operation in the forest of Hambach. Unlike UP I and UP IV complications turned up for UP III, because she arrived anonymously in prison. So did the other two UPs, but she was believed to be from foreign origins, therefore increased danger of absconding was believed to be given. Besides her age could not clearly be identified by the authorities. In a joking manner UP III said that she just celebrated her 15th birthday. 

Therefore her case could only fall into the competence of a juvenile court with lay assessors. After the competence had been transferred to such a juvenile court with lay assessors (§40 JGG), her defense in court lodged a complaint against the administrative responsibility of the juvenile court with lay assessors and proposed the referral to a magistrate in a juvenile court. (§39 JGG). He has jurisdiction, if the expected punishment does not exceed one year. This means that the person who referred the case to the juvenile court with lay assessors presumed that the punishment would be longer than one year. Against this assumption fought her defence.

In the moment the legal authorities presume (for unintelligible reasons) that UP III is elder than the border of the criminal law relating to young offenders does allow. Therefore the competence was transferred to the district court. So the dates of hearing, which possibly might already have been fixed at the juvenile court are not valid any more, because this court does not have the jurisdiction over the case.

Generally the public prosecutor's offices of Aachen and the district court of Kerpen work very slow. Already the facts that nearly 6 weeks passed before the first mail reached UP III because of the mail control and that also the first permission to visit took 6 weeks to be issued, show that fast work is not the strongest point of the officials in charge.
Today's state of affairs is that the defense's application for a review of remand remained unsuccessful and that the complaint against the order for arrest on basis of new video material at the district court of Cologne is due to come.

One thought on “Why? – UPIII”

  1. Mit welcher Begründung ist es erlaubt, eine Person über einen zeitraum von 4 monaten die freiheit durch untersuchungshaft zu entziehen. Ist das überhaupt mit dem deutschen Rechtsschutz in Einklang zu bringen? Ist diese Vorgehensweise der justiz gesetzlich begründbar?

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