Yu ist frei!

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Am 15. Juni ist die LAUtonomia-Aktivistin Yu, nach gut einem Monat Haft gegen Angabe ihrer Personalien aus der JVA Luckau Duben entlassen worden.

Sie wurde am 9.Juni bei der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Cottbus wegen Widerstand und Körperverletzung (blauer Fleck am Knie eines Vollstreckungsbeamten) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt.

Dabei ging es im Prozess weniger um die konkreten Vorwürfe, sondern viel mehr um die Tatsache, dass sie bisher hartnäckig ihre Personalien verweigerte. Der Richter warf ihr vor, sich aktiv der ED-Behandlung z.B. in Form von Grimassen schneiden zu entziehen und das Dokumentieren ihrer Fingerabdrücke zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Dabei gibt es keine gesetzliche Grundlage, die mensch dazu verpflichtet aktiv an Maßnahmen zur Identitätsfeststellung mitzuwirken.

Liebe Yu, wir freuen uns riesig, dass du wieder außerhalb der Gefängnismauern dein Unwesen treiben kannst.

Wir sehen uns auf den Bäumen!

Until all are free no one is free!