Die Gewalt Fabrik

deutsch

Von Christian Vinke

Vorwort

Wesentlicher und von weiteren Zweckbestimmungen unabhängiger Sinn der Freiheitsstrafe ist es, den dazu Verurteilten durch einen weitgehenden Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit repressiv ein Übel (vgl. BVerfG, 2 BvR 2365/09 vom 4.5.2011 zit. nach Juris) zur Vergeltung des begangenen Unrechts zuzufügen.

Während Sinn der Freiheitsstrafe Vergeltung ist, sollte der Vergeltungsgedanke während ihres Vollzuges keine Rolle mehr spielen. Hier kommt es in erster Linie darauf an, Inhaftierte auf ein sozial verantwortliches Leben in Freiheit vorzubereiten.

Wenn der Strafvollzug einen wirksamen Beitrag in der Verminderung schädigenden Verhaltens leisten will, darf er die Inhaftierten nicht sich selbst überlassen.

I.

Nach diesem, im Vorwort genannten Leitlinien, sollte man meinen, in den Knästen findet eine Behandlung der Gefangenen statt, die letztendlich geeignet ist, dem verurteilten Rechtsbrecher vor Auge zu führen, dass sein der Verurteilung zugrunde liegendes Verhalten Konsequenzen hat und sich nicht wiederholen soll.

Knäste sind sowohl politisch, als auch gesellschaftlich gewollt. Sie werden als notwendig erachtet, um letzlich dem normalen Bürger ein Gefühl der Sicherheit zu suggerieren¹. Man benötigt Gefangene, damit die Masse auf jemanden herabschauen kann. Dies vermittelt der Masse das Gefühl, ein guter Bürger zu sein.

Wie mit den Gefangenen in den Knästen umgegangen wird, bleibt weitgehend unbeobachtet.

Das System Knast ist einer tatsächlichen und wirksamen Kontrolle bereits deshalb entzogen, weil es keine unabhängigen Stellen gibt, die Willkürmaßnahmen gegen Gefangene bekämpfen können. Werden derartige Vorwürfe von Gefangenen erhoben, was tatsächlich nicht selten ist, werden diese durch die Anstaltsleitungen, Justizministerium oder auch, wenn der Gefangene genug Erfahrung hat, von der Srafvollstreckungskammer „überprüft“. Wobei es sich hier nicht um eine wirkliche Überprüfung handelt, sondern die Vorwürfe werden schlicht abgearbeitet. Sowohl eine Anstaltsleitung, als auch das Justizministerium haben keine Interesse, ihren Mitarbeitern in den Rücken zu fallen. Grundlegend liegt es bereits so, dass es für einen Gefangenen fast immer unmöglich ist, Willkührmaßnahmen zu beweisen. Der Einzelne steht einem sehr gut ausgerüsteten Apparat gegenüber, der es geschickt versteht sämtliche Vorwürfe abzuwehren. Gleiches gilt für die Strafvollstreckungskammer, die offensichtlich die Ansicht vertreten, sich nicht in die Vorgänge eines Knastes einmischen zu dürfen.

Nicht nur, dass solche Vorwürfe grundsätzlich abgewehrt werden, Gefangene, die noch mutig genug sind, solche Vorwürfe zu formulieren, werden in der Folge auch noch (weiter) diffamiert² und es wird behauptet, der Gefangene neige dazu, andere grundlos zu beschuldigen. Dies geht in nicht wenigen Fällen soweit, dass solchen mutigen Gefangenen rasch eine dissoziale Persönlichkeitsstörung zugeschrieben wird. Es liegt eine Vielzahl solcher Ausführungen der Knäste vor. Auffällig ist, dass sich die verwendeten Textbausteine nahezu gleichen. Es ist offensichtlich, dass das System immer nach der selben Methode vorgeht.

Die Folge ist, dass die überwiegend unmotivierten und zu Willkührmaßnahmen neigenden Mitarbeiter eines Knastes auch noch in ihrem willkührlichen Vorgehen bestärkt werden, was die Lage natürlich nicht besser macht.

Dies führt dazu, dass die Gefangenen, die (wiederholten) Willkührmaßnahmen ausgesetzt sind und sich dagegen wehren, frustriert zurück bleiben.

Diese Gefangenen, die mit ihren Eingaben den richtigen Weg gewählt haben, müssen erkennen, dass sie keinerlei Unterstützung erhalten und ihnen sogar noch der Vorwurf gemacht wird, sie würden die Vorwürfe vorsätzlich unwahr behaupten. Sie müssen unmittelbar erleben, dass willkührliches und nicht selten auch strafbares Verhalten und Vorgehen der Bediensteten keine Konsequenzen hat. Dies führt nicht selten dazu, dass diese Gefangenen sich verbal-aggressiv oder sonstwie gewalttätig verhalten, weil sie keine andere Möglichkeit mehr sehen, sich (berechtigt) zu wehren. Obgleich solche Verhaltensweisen unmittelbare und verständliche Folge von geduldeten Willkührmaßnahmen sind, bestätigen sie damit auch noch die Behauptungen der Knäste, diese Gefangenen seien die Verantwortlichen. Letzlich wurden sie dazu jedoch vorsätzlich und bewusst getrieben.

II.

Die gemachte Erfahrung dieser Gefangenen, durch den Staat geduldet, solcher Willkührmaßnahmen ausgesetzt zu sein, ist einer gewollten Eingliederung mehr als abträglich. Es führt in der Regel dazu, dass diese Gefangenen nach einer Haftentlassung noch weniger an das Rechtsstaatsprinzip glauben können und die Gewalt Fabrik Knast wieder einmal ganze Arbeit geleistet hat. Es darf behauptet werden, dass kein Interesse besteht, Menschen, die in die Fabrik Knast gebracht werden, davon zu lösen.

Die Forderung kann nur sein, endlich unabhängige Stellen zu schaffen, die zum einen Ansprechpartner für die Gefangenen zur Verfügung stehen und zum anderen, die ermächtigt sind, behauptete Willkührmaßnahmen zu dokumentieren und auch zu veröffentlichen, damit eine Transparenz möglich wird und die Willkührmaßnahmen nicht weiterhin gänzlich unbeobachtet bleiben.

¹ suggerieren: einer Person Informationen unterschieben , die nicht der Wahrheit entsprechen müssen (ähnlich manipulieren)

² diffamieren: bewusst falsche informationen über Personen verbreiten