Haftprüfung

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Haftprüfung von Huba am 11.April, 8.30 Uhr, vor dem Amtsgericht Düren

Nach der ersten Haftprüfung in Cottbus wird Huba am 11.April erneut der Haftrichterin vorgeführt, diesmal vor dem Amtsgericht Düren.

Seit seiner Verhaftung am 22.März sitzt er in der JVA Wriezen. Erst am 4.April beginnt seine Verlegung nach Aachen, wo er am 8.April ankommen wird.

Die Haftprüfung ist nicht öffentlich, wir laden aber alle Freund*innen und Unterstützer*innen von Huba ein, mit uns vor dem Gericht zu warten.

mehr Infos: 
Huba in Haft
Update zu Huba

Freedom for Hub! 

Die Gewalt Fabrik

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Von Christian Vinke

Vorwort

Wesentlicher und von weiteren Zweckbestimmungen unabhängiger Sinn der Freiheitsstrafe ist es, den dazu Verurteilten durch einen weitgehenden Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit repressiv ein Übel (vgl. BVerfG, 2 BvR 2365/09 vom 4.5.2011 zit. nach Juris) zur Vergeltung des begangenen Unrechts zuzufügen.

Während Sinn der Freiheitsstrafe Vergeltung ist, sollte der Vergeltungsgedanke während ihres Vollzuges keine Rolle mehr spielen. Hier kommt es in erster Linie darauf an, Inhaftierte auf ein sozial verantwortliches Leben in Freiheit vorzubereiten.

Wenn der Strafvollzug einen wirksamen Beitrag in der Verminderung schädigenden Verhaltens leisten will, darf er die Inhaftierten nicht sich selbst überlassen.

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