Update: ABGESAGT wegen Krankheit.
Quelle: RH Freiburg
Am 09.März 2020 um 13Uhr findet am Landgericht Aachen im Sitzungsaal A 1.010 ein Prozess gegen einen Aktivisten statt. Der Vorwurf lautet „tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“ (§114 StGB). Dabei handelt es sich um eine Berufungsverhandlung, nachdem der Aktivist vom Amtsgericht Düren freigesprochen wurde. Es wird behauptet, der Aktivist habe in einer Gruppe im September 2018 versucht während der stattfindenden Räumung in den Hambacher Wald zu gelangen. Dabei sollen Polizeikräfte versucht haben die Gruppe aufzuhalten. Der Aktivist soll bei seiner Festnahme einen Polizisten getreten haben. Klar ist, dass bereits im Winter 2018 die Polizei einen ausgestellten Platzverweis des Aktivisten über 3 Monate zurückzog und so dessen Unrechtmäßigkeit zugab. Im Sommer 2019 wurde vom Landgericht Aachen zudem festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme des Aktivisten über 36 Stunden zu Unrecht stattgefunden hat. Im Herbst 2019 wollte dann die Staatsanwaltschaft den vermeintlichen Tritt wenigstens noch zur Anklage bringen. In der Gerichtsverhandlung [vorm AG Düren] sollten zwei Polizist*innen gegen den Betroffenen aussagen. Der angeblich getretene Polizist war sich dann aber plötzlich doch nicht sicher, ob er überhaupt getreten wurde, oder ob der nur ein Bein beim zu Bodenbringen des Aktivisten gespürt hatte. Die Polizistin, die als Zeugin aussagte, erinnerte sich nach eigener Aussage an einen Tritt, allerdings zu einem völlig anderen Zeitpunkt, nämlich nachdem der Aktivist bereits am Boden war und der angeblich getretene Polizist ihm auf dem Rücken kniete. Wie dieser Tritt möglich sein soll blieb ihr Geheimnis, auch nach mehrfacher Nachfrage. Nur der Staatsanwalt schien es dann doch für möglich zu halten und sah den Tritt als bewiesen an. In seinem Plädoyer befand er den Aktivisten schließlich auch für schuldig. Seine Begründung dabei: Selbst wenn der Tritt nicht stattgefunden hätte, wäre alleine das ‚aggressive Zulaufen‘ auf die Polizei bereits ein tätlicher Angriff. Diese absurde Begründung lässt den neu eingeführten Gummiparagrafen §114 endgültig zum beliebigen Mittel staatlicher Repression werden. Nun sollen also alle Aktivist*innen für ein nicht näher zu bestimmendes ‚aggressives Zulaufen‘ auf Polizeibeamte zu mindestens 90 Tagesätzen verurteilt werden können? Dieser Begründung konnte schließlich auch der Richter am Amtsgericht nicht folgen und sprach den Betroffenen konsequenterweise frei: Der Tritt könne nicht bewiesen werden, weil die Zeug*innen verschiedene Situationen beschreiben und das Zulaufen reiche nicht, um jemanden zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft aber blieb bei ihrer Meinung und legte Berufung ein, weshalb die nächste Verhandlung nun am Landgericht Aachen stattfindet. Es soll also weiter versucht werden legitimenProtest zu kriminalisieren und die Aktivist*innen in gut und böse einzuteilen. Wir wollen uns das nicht gefallen lassen: Solidarität gegen Repression! Falls ihr also am Tag in der Nähe von Aachen seid, kommt vorbei! Für den Prozess wurden Einlasskontrollen angeordnet.