Eule ist frei! / EULE IS FREE!

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Heute Nachmittag ist Eule aus der JVA Ossendorf entlassen worden.

Das Landgericht Köln hob im Zuge einer Haftbeschwerde ihren Haftbefehl auf: Nach Ansicht des zuständigen Richters am Landgericht sei eine fast 6-monatige U-Haft nicht mehr verhältnismäßig. Mit Aufhebung des Haftbefehls fallen keine Auflagen für Eule an.

Wir freuen uns sehr, dass Eule endlich wieder bei uns ist. Mehr später!

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In the afternoon of Friday, march 15th, Eule was released from the prison in Cologne-Ossendorf.

The district court of Cologne overturned her arrest warrant in the course of a complaint. According to the competent judge at the district court, an almost 6-month detention was no longer proportionate. For Eule, the lifting of the arrest warrant is not subject to any conditions.

We are very happy that Eule is finally back with us. More later!

Statement zu Leipzig

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Leipzig/Köln. Nachdem am Mittwoch, 20. Februar, ein Bagger im Braunkohle-Tagebau Schleenhain im Leipziger Land von @Reisedigger besetzt wurde, befindet sich aktuell noch eine Person in Polizeigewahrsam. Weder das Amtsgericht Leipzig noch die Polizei konnten diesen Gewahrsam juristisch begründen. Die Unterstützer der Besetzung fordern die Freilassung der Person aus dem Gewahrsam.

Hintergrund der Ingewahrsamnahme ist, dass die Polizei die Identität der Besetzer*innen feststellen will. Obwohl alle Aktivisten wegen angeblicher Straftaten festgenommen wurden, soll die Identitätsfeststellung nicht nach der StPO – also repressiv – sondern fälschlicherweise nach dem Polizeigesetz – also präventiv – erfolgen. Dabei ist beim Verdacht einer Straftat immer die StPO anzuwenden, während das Polizeigesetz nur für Handlungen gilt, die noch bevorstehen.

Die Polizei stützt in diesem Fall ihr Vorgehen wahrscheinlich deshalb auf das Polizeigesetz, weil die Aktivisten so statt maximal 12 Stunden (§163c StPO) für drei Tage (§22 SächsPolG) festgehalten werden dürfen. Dass die Polizei die Maßnahme nicht zur Gefahrenabwehr, sondern zur Abschreckung und Erzwingen von konformen Verhalten einsetzt, zeigt sich auch an deren Antrag. Dort heißt es auszugsweise:

    • „Aufgrund der kurzen zeitlichen Abfolge der Baggerbesetzungen [...] besteht die begründete Wahrscheinlichkeit, dass Gruppen von Straftätern in naher Zukunft erneut die öffentliche Sicherheit durch die Begehung von im Namen des Umweltschutzes begangener Straftaten sowie Verursachens hohen wirtschaftlichen Schadens stören werden.“
    • „Die kriminalpräventive Wirkung dieser Faktoren würde ohne Feststellung der Identität nicht erreicht werden können. Darüber hinaus könnten zukünftige Störungen des öffentlichen Sicherheit durch genannte Gruppen seltener werden, wenn die Erfahrungen des Identitätsgewahrsams, verbunden mit Identitätsermittlungen, und die entsprechenden Rechtsfolgen in diesen Gruppen bekannt werden.“
    • „Außerdem könnte UP3 (Anm. = unbekannte Person) im Angesicht eines tagelangen Gewahrsams aus Besorgnis um den Verlust des Arbeitsplatzes oder wegen familiärer Verpflichtungen die schnellst mögliche Beendigung des Gewahrsams als vordringliches Ziel erkennen und somit zu Preisgabe der Identität motiviert werden.“

Es geht der Polizei also nicht um die Abwehr von Gefahren, die durch die festgenommenen Aktivisten verursacht werden könnten. Vielmehr zielt die Maßnahme auf die Abschreckung Gleichgesinnter. Eine derartige Generalprävention ist Aufgabe des Strafrechts. Hier wird stattdessen das Polizeirecht dafür missbraucht. 

Indem Polizei und Gericht einer* Einzelnen* ihre persönliche Freiheit entzieht, wird an ihr* ein Exempel statuiert, um unliebsame politische Meinungsäußerungen zu gesellschaftspolitischen und sozialen Anliegen zu unterdrücken.

Dass die Polizei die Sorge von Menschen um höchst persönliche Belange ausnutzen will, um Handlungen von Inhaftierten zu erzwingen, grenzt an Folter.

Der Beschluss des AG Leipzig enthält (eben so wenig wie der Antrag der zuständigen Polizeibehörde) kein Wort zu einer konkreten oder abstrakten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Inhaftierten. Der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht begründet hingegen die Anordnung des Gewahrsams auch damit, dass der MIBRAG GmbH, dem Betreiber des Tagebau Schleenhain, durch die Besetzung ein Schaden von bis zu 170.000 Euro entstanden sei, für die die Besetzer*innen unter Umständen haftbar gemacht werden könnten.

All dies bestärkt uns in der Annahme, dass es sich um reine Repressionsmaßnahmen durch den gezielten Gebrauch staatlicher Macht handelt. Finanzielle Interessen von Konzernen sollen geschützt und unliebsame Personen weggesperrt werden, ohne dass eine Gefahr durch die Inhaftierten auch nur mit einem Wort dargestellt wird.

Die Lausitz23 – eine Übersicht

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AKTION

4. Februar 2019: Die Bagger stehen still: Aktivist*innen von Ende Gelände & Robin Wood besetzen in der Früh mehrere Bagger in den Kohlerevieren Lausitz und im Leipziger Land. Darunter die Lausitz23 in den Tagebauen Welzow Süd und Jänschwalde. Die Besetzung ist Teil einer Aktionswoche für den sofortigen Kohleausstieg und damit gegen den Abschlussbericht der Kohlekommission.

FESTNAHME&GESA

Sämtliche Aktivist*innen werden von der Polizei geräumt und zur Identitätsfeststellung auf Polizeipräsidien gebracht. Sie mussten sich mehrfach nackt ausziehen. Vielen Aktivist*innen wurden die Telefonanrufe verweigert. In der Lausitz wurden einige Menschen unter anderem über fünf Stunden lang in geparkten, ungeheizten Fahrzeugen in Handfesseln ohne Wasser oder Telefonmöglichkeit festgehalten. Trotz teilweise Durchfall und Periode wurde der Zugang zu Toiletten verweigert. Im Gewahrsam wurde Menschen die medizinische Behandlung ohne die Angaben der Personalien verweigert. Nach ihrer Entlassung berichteten mehrere der Freigelassenen über erfahrene Polizeigewalt in Form von Schlägen und Tritten. Continue reading Die Lausitz23 – eine Übersicht 

Brief #1 von Stanley, Nonta & Vincent

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JVA Cottbus, 7.Februar 2019

Liebe Menschen da draußen,

der Klimawandel schreitet immer schneller voran. Besonders hart trifft er schon jetzt die Menschen im Globalen Süden, die am wenigsten zu seiner Entstehung beigetragen haben. Doch auch vor Deutschland macht der Klimawandel, wie wir am Dürresommer 2018 gesehen haben, nicht Halt. Continue reading Brief #1 von Stanley, Nonta & Vincent 

4.Februar: Prozess gegen Eule vorm AG Kerpen

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Nach über vier Monaten U-Haft findet am Montag, dem 4. Februar, der Prozess gegen Eule statt.

Anklagepunkte sind tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach §114 Abs 1 StGB und tateinheitlich versuchte gefährliche Körperverletzung nach §§ 224 Abs 1 Ziffer 2, 22, 23, 52 StGB.

Eule freut sich über solidarische Prozessbegleitung!

Wann und wo?

UPDATE 2. Verhandlungstag:
Montag, 18. Februar 2019, 13 Uhr

Montag, 4. Februar 2019, 9.00 Uhr
Amtsgericht Kerpen, Saal 112
Nordring 2–8, 50171 Kerpen

* LINK zur Fanfiktion über Voldemorts Finanzprobleme

Eule wieder in JVA Köln

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Seit drei Monaten ist Eule, die am 26.September bei den Räumungen des Kleingartenvereins festgenommen wurde, nun in Untersuchungshaft. Kurz nach ihrer Festnahme wurde sie in die JVA Iserlohn verlegt, die für Jugendliche Untersuchunghäftlinge* zuständig ist.

Anfang Dezember gab es dann in der JVA Iserlohn einen Vorfall, der neben mehreren hart beschissenen sog. “Disziplinarmaßnahmen” und einem weiteren eingeleiteten Strafverfahren auch die Rückverlegung in die JVA Köln zur Folge hat. Seit dem 13. Dezember ist Eule also nun wieder in Köln. Continue reading Eule wieder in JVA Köln 

Brief #2 von Eule

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Erhalten 9. Dezember 2018

JVA Iserlohn, Dezember 2018

Hallo Menschen,

erst mal n fettes Danke an alle, die mir geschrieben haben und Grüße an alle, die mir welche ham ausrichten lassen. (Und welche extra an die Hessehauscrew, ein hoch auf Paragraph 4!)

Hat alles mega lang gedauert bis Post hier ankam, aber jetzt trudeln hier die ganze Zeit neue Briefe ein. Es ist auf jeden Fall immer super schön was von draußen zu hören (oder zu lesen). Continue reading Brief #2 von Eule 

Silvester 2018

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Das Autonomes Knastprojekt Köln, Solidarität 1803, Gefangenengewerkschafts-Solidaritätskreis Köln und Abc Rheinland rufen auf zu:

Silvester 2018: Krach vorm Knast!

Der Jahreswechsel ist ein Zeichen für die voranschreitende Zeit. Besonders Gefangene haben Grund, das zu feiern. Das bringt ihre Entlassung ja näher. Und Menschen, die gegen das Wegsperren und Ausgrenzen sind, haben Gründe, denen im Knast zu zeigen, dass sie nicht vergessen sind. Das wird in Köln und anderswo traditio-nell mit Kundgebungen an der Knastmauer gemacht, speziell an Silvester. Oft auch ohne Anmeldung. In Köln haben wir in den letzten Jahren unterschiedliche Aktionsformen ausprobiert. Continue reading Silvester 2018