Category Archives: Clumsy

Verfahren in Görlitz eingestellt gegen 120 Sozialstunden

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Bericht des ABC Dresden zur Berufungsverhandlung

Am 27. April 2017 fand am Landgericht Görlitz der Berufungsprozess des Anarchisten Clumsy statt.

Für den heutigen Prozesstag waren demzufolge erneut vier Zeug*innen geladen, unter anderem Herr Haase, der bereits letztes Jahr interessante Einblicke in die sicherheitstechnischen Überlegungen von Vattenfall zum Besten gab. Dieser durchaus unterhaltsame Teil des Verfahrens wurde am Ende des Tages nicht wiederholt.

Nach dem der Richter Clumsys persönliche Daten abgefragt hatte, stellte er zusammenfassend das Urteil dar. Der Anwalt Clumsys äusserte sich zum Vorschlag der Einstellung des Verfahrens: Natürlich stehe die Verteidigung der Einstellung nicht im Weg, allerdings müsste auch die Staatsanwaltschaft eben dem zustimmen. Er wies die Staatsanwaltschaft ebenfalls daraufhin, dass er nicht verstehe warum diese sich Gedanken über die Vattenfall entstandenen Schäden mache. Die Staatsanwaltschaft hätte nicht die Aufgabe eine Interessenvertretung für diesen Konzern zu übernehmen.

Nun hatte Staatsanwalt Hensel das Wort, dieser hatte bereits die Haftbefehle unterschrieben, welche unter anderem Clumsy fast acht Wochen Untersuchungshaft einbrachten. Grundsätzlich sei er sehr weit entfernt von einer Einstellung des Verfahrens nach §153. Er halte dies für ein falsches Signal, betonte aber auch, dass es hier nicht um eine Bestrafung auf Grund von politischer Einstellung gehe, allerdings ziviler Ungehorsam nicht ungestraft stattfinden kann, da hier das Überschreiten von gesetzlichen Grenzen bewusst in Kauf genommen werde. Er sehe hier ganz klar eine Nötigung dem Konzern gegenüber sowohl dadurch, dass das Kraftwerk nur eingeschränkt arbeiten konnte, als auch dadurch, dass mit Statements wie „wir sind euer Investitionsrisiko“ im Vorhinein zu Protesten aufgerufen wurde.

Danach richtete der Staatsanwalt noch einmal ein persönliches Wort an Clumsy und meinte sinngemäß: in seinen Kreisen werde er nichts erreichen. Da würde ja auch kein vernünftiger Mensch mitmachen wollen. Und überhaupt hätten sie mit der Aktion alle auf die Seite von Vattenfall gebracht. In seiner arroganten und selbstgefälligen Art schlug er Clumsy vor arbeiten zu gehen, sich ein Elektroauto und eine Solaranlage zu kaufen und so die Umwelt zu retten. Ausserdem gab er den Hinweis, er könne ja Elektroingenieurswesen studieren und Alternativen entwickeln.

Nach diesem pädagogischen Vorstoß erkundigte sich der Richter, ob denn die Staatsanwaltschaft einer Einstellung nach §153a abgeneigt sei, heißt einer Einstellung unter Auflagen zustimmen würde. Dies konnte sich der Staatsanwalt vorstellen mit der Ausnahme, dass gemeinnützige Arbeitsstunden nicht in einer Umweltschutzorganisation abgeleistet würden, weil das ja dann doch eher im Sinne Clumsys wäre. Letzendlich wurde sich auf 120 Arbeitsstunden in einer Tierschutzeinrichtung geeinigt.

Während der Anwalt und Clumsy sich ausserhalb des Sitzungssaals bezüglich der Arbeitsstunden verständigten, war es dem Staatsanwalt noch wichtig zu erwähnen, dass es ja gut wäre noch zu beauflagen, dass Clumsy die Stunden auf jeden Fall über Pfingsten abzuleisten hätte, damit er beschäftigt wäre und eben an keinem der geplanten Proteste teilnehmen könnte. Da wir hier aber nicht bei wünsch dir was waren, kam es dazu dann aber doch nicht.

In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf eine gerichtliche Entscheidung, die in einer ähnlichen Situation damals in Celle durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Im Zusammenhang mit Anti-Castorprotesten wurde am OLG Celle am 12.08.2003 der Vorwurf „Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung eines Castortransports durch den Eingriff in die Gleisanlagen“ verhandelt. Damals hatten sich ebenfalls Menschen unter dem Gleis angekettet um den Castortransport zu blockieren. Die Entscheidung des Landgerichts wurde damals am 30.09.2005 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Demnach ist „der Schwere der Tat im Rahmen der Strafzumessung Rechnung zu tragen, wobei die Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB sowie die nach §§ 153, 153 a StPO vorgesehene Einstellung des Verfahrens eine dem Einzelfall angemessene, nicht übermäßige Reaktion ermöglichen.“

Nach fast acht Wochen Knast und mehreren Instanzen wird das Verfahren nach Ableistung der 120 Arbeitsstunden eingestellt. Die Frage der Verhältnismäßigkeit bleibt hier in jedem Fall auf der Strecke. Einmal mehr zeigt sich, wie der Staat versucht mit Repression Umweltproteste zu kriminalisieren und Knast als unzulässige Strafe eingesetzt wird bis das Verfahren beginnt.

Doch damit wird er wenig Erfolg haben, der Kampf gegen den Kohleabbau geht weiter, egal ob in der Lausitz, im Hambacher Forst oder mit den geplanten Massenprotesten, die auch für dieses Jahr wierder angekündigt sind.

Herzlichen Glückwunsch zur Einstellung des Verfahrens!

Berufungsprozess von Clumsy am 27.April

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Am 27.April um 9Uhr wird vor dem Görlitzer Landgericht erneut gegen den Anarchisten Clumsy verhandelt. Clumsy war im Mai 2016 erst bei den Blockade Aktionen rund um Ende Gelände in der Lausitz zur Personalienfeststellung festgenommen und wenige Tage später nach der Räumung der Waldbesetzung LAUtonomia für knapp acht Wochen in Untersuchungshaft gesteckt worden. Nachdem er im Juli 2016 vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hat die Verteidigung Berufung eingelegt.

Das Landgericht Görlitz scheint kein Interesse an der Strafverfolgung zu haben. Der zuständige Richter teilte mit:

"Es wird gemäß §257b StPO mitgeteilt, dass nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage das Landgericht Görlitz von folgenden Überlegungen ausgeht:

Der Angeklagte hat sich im Zeitraum vom 18.Mai 2016 bis zum 12.Juli 2016 in Untersuchungshaft befunden. Er ist in Deutschland nicht vorbestraft, in Österreich ebenfalls nicht. Der Angeklagte ist offenbar überzeugter Kohlegegner. Die ihm angelastete Tat hat einen eher geringen Unrechts- und Schuldgehalt. Die ihm im Urteil des AG Görltiz angelastete erhebliche kriminelle Energie vermag das hiesige Gericht nicht zu erkennen, denn die dortigen strafschärfend angeführten Erwägungen dürften wohl ein Verstoß gegen das gesetzliche Doppelverwertungsgebot darstellen (langes Anketten, Nichtentfernen der Anketttechnik). Selbst die klimatischen Bedingungen an dem Tag (Kälte) wurden bei dem Angeklagten strafschärfend berücksichtigt. Über die bloße Tatbegehung hinaus sind strafschärfende Umstände derzeit nicht ersichtlich. Das Landgericht regt daher an, das Verfahren gemäß §153 Abs.2 StPO einzustellen und bittet hierzu um Stellungnahme binnen 3 Wochen."

Wenig überraschend: Die Staatsanwaltschaft ist nicht an einer Einstellung des Verfahrens interessiert. Als Grund zieht sie den "erheblichen finanziellen Schaden" von Vattenfall an den Aktionstagen heran. Damit argumentiert sie vollständig an der Sache vorbei. Immerhin ist Clumsy in 1. Instanz wegen "Störung öffentlicher Betriebe" und "Nötigung" verurteilt worden. Bei beiden Straftatbeständen geht es eben nicht um die finanziellen Einbußen eines eventuell geschädigten Konzerns.

Bericht zum 2. Prozesstag gegen Clumsy

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Bericht des ABC Dresden zum zweiten Prozesstag gegen den Anarchisten Clumsy.

1560 Euro Strafe für angeblichen Millionenschaden!

Clumsy beteiligte sich am Pfingstwochenende im Rahmen der Ende Gelände Proteste an einer Gleisblockade, wurde bei der Räumung von LAUtonomia wegen Hausfriedensbruch festgenommen und musste seitdem fast acht Wochen in Untersuchungshaft verbringen. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft Störung öffentlicher Betriebe nach § 316b sowie schwerer Hausfriedensbruch vorgeworfen.

Am Mittwoch, den 20.07.2016, wurde der Prozess am Amtsgericht Görlitz fortgesetzt. Continue reading Bericht zum 2. Prozesstag gegen Clumsy 

Clumsy zu Geldstrafe verurteilt

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Am 20. Juli 2016 fand der zweite Prozesstag im Verfahren gegen den Umweltaktivisten Clumsy in Görlitz statt.

Nachdem beim ersten Prozesstag die Besucher*innern massiven Überwachungsmaßnahmen wie Einlasskontrollen ausgesetzt waren, wurde beim zweiten auf diese verzichtet. Lediglich die Ausweise mussten beim Betreten des Gerichts gezeigt werden. Continue reading Clumsy zu Geldstrafe verurteilt 

Clumsy frei – Prozess wird fortgesetzt

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Bericht des ABC Dresden zum ersten Prozesstag gegen Clumsy am 12.Juli 2016. Nächster Termin ist Mittwoch, der 20.Juli 2016, 9 Uhr, wieder vor dem Amtsgericht Görlitz.

Erster Tag des Verfahrens gegen Clumsy in Görlitz. 

Letzten Dienstag fand der erste Verhandlungstag gegen den Anarchisten* Clumsy statt. Continue reading Clumsy frei – Prozess wird fortgesetzt 

Brief #3 von Clumsy

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29 Juli 2016, JVA Görlitz

Hallo all ihr lieben Menschen

letzte Woche hat bei mir ja der Postregen angefangen und gestern sind nun sämtliche Dämme gebrochen. 50 Briefe in zwei Tagen, ich komm schon bald mit dem Lesen nicht mehr hinterher. Auf meiner Zellenwand geht mir langsam der Platz für Bilder aus, naja, muss ich halt die Decke bekleben:). Continue reading Brief #3 von Clumsy 

Prozess und Kundgebung

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Am 12.Juli wird vor dem AG Görlitz gegen den Anarchist* Clumsy verhandelt. Ab 11 Uhr findet eine Kundgebung vor dem Gericht statt. Nähere Infos unten.

Seit sechs Wochen wird Clumsy in U-Haft in der JVA Görlitz festgehalten.

Warum das gleich auf mehreren Ebenen sehr absurd ist, werden die nächsten Absätze erklären. Continue reading Prozess und Kundgebung 

Zwei weitere Aktivisti in U-Haft / Two further activists in custody

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Soeben erreicht uns die Nachricht, dass am letzten Mittwoch zwei weitere Anti-Kohle-Aktivisti während der Räumung der neuen Waldbesetzung LAUtonomia inhaftiert und am Donnerstag, den 19.Mai in Görlitz dem Haftrichter vorgeführt wurden.

Ihnen wird Störung öffentlicher Betriebe im besonders schweren Fall vorgeworfen.  Continue reading Zwei weitere Aktivisti in U-Haft / Two further activists in custody