Category Archives: Gerichtsprozesse

Verhandlung am 10. April vor dem VG Köln

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Am Dienstag 10.April 2018 um 10 Uhr findet vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Prozess gegen eine Polizeimaßnahme statt. 



Die Klägerin hielt sich im April 2015 im Hambacher Forst auf, um bei der "Igel"-Räumung am sog. Jesus Point deeskalierend zu vermitteln - die Polizei hingegen hinderte sie durch das Aussprechen eines Platzverweises und der Androhung einer Ingewahrsamnahme daran, überhaupt die Barrikade zu erreichen.

Jetzt, 3 Jahre später, soll in einer mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit des Platzverweises entschieden werden. Offiziell richtet sich die Klage gegen das Land NRW, welches durch die zuständige Polizeibehörde vertreten wird. Continue reading Verhandlung am 10. April vor dem VG Köln 

Berufungsprozess Joe

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Am 12.Juli 2017 findet der Berufungsprozess gegen Joe vor dem Landgericht Köln statt.

Joe war im Januar am Kölner Hauptbahnhof festgenommen und nach zwei Tagen Hauptverhandlungshaft im beschleunigten Verfahren wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schwerem Fall nach §113(2) StGB und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ausgesetzt auf Bewährung verurteilt worden.

Der Prozess findet um 11.30 Uhr in der 02. Etage, Sitzungssaal 0209, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln statt.

Kommt zahlreich!

Prozess in Düren

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Am 24.Mai 2017 wird ab 9.15Uhr vor dem Amtsgericht Düren gegen die Anarchist*in Y. verhandelt.

Die Anklage befasst sich mit insgesamt fünf Fällen, die in einem Zeitraum zwischen April bis Dezember 2015 liegen. Scheinbar wurde Y. in dieser Zeit mehrfach durch Polizeibeamte von Baggern, Förderbändern und Kohlebahngleisen in und rund um den Tagebau Hambach gepflückt und zur ED-Behandlung und zum Widerstand-Vorwerfen mit auf die Polizeiwache genommen. Tatvorwürfe Y. gegenüber sind im ersten Fall Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung, in den Fällen 2-5 Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Y. freut sich über kreative und bestimmte Prozessbegleitung.

Ort: AG Düren, Saal 1.07
Zeit: 9.15Uhr 

Verfahren in Görlitz eingestellt gegen 120 Sozialstunden

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Bericht des ABC Dresden zur Berufungsverhandlung

Am 27. April 2017 fand am Landgericht Görlitz der Berufungsprozess des Anarchisten Clumsy statt.

Für den heutigen Prozesstag waren demzufolge erneut vier Zeug*innen geladen, unter anderem Herr Haase, der bereits letztes Jahr interessante Einblicke in die sicherheitstechnischen Überlegungen von Vattenfall zum Besten gab. Dieser durchaus unterhaltsame Teil des Verfahrens wurde am Ende des Tages nicht wiederholt.

Nach dem der Richter Clumsys persönliche Daten abgefragt hatte, stellte er zusammenfassend das Urteil dar. Der Anwalt Clumsys äusserte sich zum Vorschlag der Einstellung des Verfahrens: Natürlich stehe die Verteidigung der Einstellung nicht im Weg, allerdings müsste auch die Staatsanwaltschaft eben dem zustimmen. Er wies die Staatsanwaltschaft ebenfalls daraufhin, dass er nicht verstehe warum diese sich Gedanken über die Vattenfall entstandenen Schäden mache. Die Staatsanwaltschaft hätte nicht die Aufgabe eine Interessenvertretung für diesen Konzern zu übernehmen.

Nun hatte Staatsanwalt Hensel das Wort, dieser hatte bereits die Haftbefehle unterschrieben, welche unter anderem Clumsy fast acht Wochen Untersuchungshaft einbrachten. Grundsätzlich sei er sehr weit entfernt von einer Einstellung des Verfahrens nach §153. Er halte dies für ein falsches Signal, betonte aber auch, dass es hier nicht um eine Bestrafung auf Grund von politischer Einstellung gehe, allerdings ziviler Ungehorsam nicht ungestraft stattfinden kann, da hier das Überschreiten von gesetzlichen Grenzen bewusst in Kauf genommen werde. Er sehe hier ganz klar eine Nötigung dem Konzern gegenüber sowohl dadurch, dass das Kraftwerk nur eingeschränkt arbeiten konnte, als auch dadurch, dass mit Statements wie „wir sind euer Investitionsrisiko“ im Vorhinein zu Protesten aufgerufen wurde.

Danach richtete der Staatsanwalt noch einmal ein persönliches Wort an Clumsy und meinte sinngemäß: in seinen Kreisen werde er nichts erreichen. Da würde ja auch kein vernünftiger Mensch mitmachen wollen. Und überhaupt hätten sie mit der Aktion alle auf die Seite von Vattenfall gebracht. In seiner arroganten und selbstgefälligen Art schlug er Clumsy vor arbeiten zu gehen, sich ein Elektroauto und eine Solaranlage zu kaufen und so die Umwelt zu retten. Ausserdem gab er den Hinweis, er könne ja Elektroingenieurswesen studieren und Alternativen entwickeln.

Nach diesem pädagogischen Vorstoß erkundigte sich der Richter, ob denn die Staatsanwaltschaft einer Einstellung nach §153a abgeneigt sei, heißt einer Einstellung unter Auflagen zustimmen würde. Dies konnte sich der Staatsanwalt vorstellen mit der Ausnahme, dass gemeinnützige Arbeitsstunden nicht in einer Umweltschutzorganisation abgeleistet würden, weil das ja dann doch eher im Sinne Clumsys wäre. Letzendlich wurde sich auf 120 Arbeitsstunden in einer Tierschutzeinrichtung geeinigt.

Während der Anwalt und Clumsy sich ausserhalb des Sitzungssaals bezüglich der Arbeitsstunden verständigten, war es dem Staatsanwalt noch wichtig zu erwähnen, dass es ja gut wäre noch zu beauflagen, dass Clumsy die Stunden auf jeden Fall über Pfingsten abzuleisten hätte, damit er beschäftigt wäre und eben an keinem der geplanten Proteste teilnehmen könnte. Da wir hier aber nicht bei wünsch dir was waren, kam es dazu dann aber doch nicht.

In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf eine gerichtliche Entscheidung, die in einer ähnlichen Situation damals in Celle durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Im Zusammenhang mit Anti-Castorprotesten wurde am OLG Celle am 12.08.2003 der Vorwurf „Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung eines Castortransports durch den Eingriff in die Gleisanlagen“ verhandelt. Damals hatten sich ebenfalls Menschen unter dem Gleis angekettet um den Castortransport zu blockieren. Die Entscheidung des Landgerichts wurde damals am 30.09.2005 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Demnach ist „der Schwere der Tat im Rahmen der Strafzumessung Rechnung zu tragen, wobei die Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB sowie die nach §§ 153, 153 a StPO vorgesehene Einstellung des Verfahrens eine dem Einzelfall angemessene, nicht übermäßige Reaktion ermöglichen.“

Nach fast acht Wochen Knast und mehreren Instanzen wird das Verfahren nach Ableistung der 120 Arbeitsstunden eingestellt. Die Frage der Verhältnismäßigkeit bleibt hier in jedem Fall auf der Strecke. Einmal mehr zeigt sich, wie der Staat versucht mit Repression Umweltproteste zu kriminalisieren und Knast als unzulässige Strafe eingesetzt wird bis das Verfahren beginnt.

Doch damit wird er wenig Erfolg haben, der Kampf gegen den Kohleabbau geht weiter, egal ob in der Lausitz, im Hambacher Forst oder mit den geplanten Massenprotesten, die auch für dieses Jahr wierder angekündigt sind.

Herzlichen Glückwunsch zur Einstellung des Verfahrens!

Berufungsprozess von Clumsy am 27.April

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Am 27.April um 9Uhr wird vor dem Görlitzer Landgericht erneut gegen den Anarchisten Clumsy verhandelt. Clumsy war im Mai 2016 erst bei den Blockade Aktionen rund um Ende Gelände in der Lausitz zur Personalienfeststellung festgenommen und wenige Tage später nach der Räumung der Waldbesetzung LAUtonomia für knapp acht Wochen in Untersuchungshaft gesteckt worden. Nachdem er im Juli 2016 vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hat die Verteidigung Berufung eingelegt.

Das Landgericht Görlitz scheint kein Interesse an der Strafverfolgung zu haben. Der zuständige Richter teilte mit:

"Es wird gemäß §257b StPO mitgeteilt, dass nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage das Landgericht Görlitz von folgenden Überlegungen ausgeht:

Der Angeklagte hat sich im Zeitraum vom 18.Mai 2016 bis zum 12.Juli 2016 in Untersuchungshaft befunden. Er ist in Deutschland nicht vorbestraft, in Österreich ebenfalls nicht. Der Angeklagte ist offenbar überzeugter Kohlegegner. Die ihm angelastete Tat hat einen eher geringen Unrechts- und Schuldgehalt. Die ihm im Urteil des AG Görltiz angelastete erhebliche kriminelle Energie vermag das hiesige Gericht nicht zu erkennen, denn die dortigen strafschärfend angeführten Erwägungen dürften wohl ein Verstoß gegen das gesetzliche Doppelverwertungsgebot darstellen (langes Anketten, Nichtentfernen der Anketttechnik). Selbst die klimatischen Bedingungen an dem Tag (Kälte) wurden bei dem Angeklagten strafschärfend berücksichtigt. Über die bloße Tatbegehung hinaus sind strafschärfende Umstände derzeit nicht ersichtlich. Das Landgericht regt daher an, das Verfahren gemäß §153 Abs.2 StPO einzustellen und bittet hierzu um Stellungnahme binnen 3 Wochen."

Wenig überraschend: Die Staatsanwaltschaft ist nicht an einer Einstellung des Verfahrens interessiert. Als Grund zieht sie den "erheblichen finanziellen Schaden" von Vattenfall an den Aktionstagen heran. Damit argumentiert sie vollständig an der Sache vorbei. Immerhin ist Clumsy in 1. Instanz wegen "Störung öffentlicher Betriebe" und "Nötigung" verurteilt worden. Bei beiden Straftatbeständen geht es eben nicht um die finanziellen Einbußen eines eventuell geschädigten Konzerns.

Berufungsprozess von Jus

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Am Donnerstag, den 30.März, wird vor dem Landgericht Köln gegen den Aktivisten Jus, der im Sommer 2015 nach der Räumung des Remi-Turmes über zwei Monate in U-Haft in Ossendorf saß, der Berufungsprozess geführt.

Jus wird vorgeworfen, eine Vase vom Turm hinunter auf die Frontscheibe eines Baggers geworfen zu haben. Daraus resultierte in 1. Instanz vor dem Amtsgericht Kerpen Sachbeschädigung und gef. Körperverletzung, da der Fahrzeugführer sich im Schreck leicht den Hals gezerrt haben soll.

Der Prozess findet um 10Uhr, Saal 209, im Landgericht, Luxemburgerstr 101, Köln, statt. Kommt zahlreich, unterstützt Jus!

Update:

Nach ca. 5 Stunden Verhandlung wurde das Strafmaß von deiner mehrmonatigen Haftstrafe auf eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen herabgesetzt. Die Zeit der U-Haft wird auf die Haftzeit angerechnet, vor allem aber ist Jus nun nicht mehr auf Bewährung. Der Vorwurfe "gefährliche Körperverletzung" wurde vom Gericht als nicht vollendet gesehen und daher in "versuchte gefährliche Körperverletzung" abgeändert. Leider war der Prozesstermin erst am Tag vor der Verhandlung bekannt, dennoch kamen ca. 8 Unterstützer*innen nach Köln! Liebe Dank für die Unterstützung!