Bericht Tag 1 in der Neuland-Berufung

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Die Architektur des Gerichts in Aachen ist bemerkenswert: Vom Innenhof bis zum Verhandlungssaal ist alles hoch und quadratisch angelegt. Sie will imponieren und Macht demonstrieren. Du sollst dich klein und ohnmächtig fühlen.
 
Der Eingangsbereich erinnert an einen Flughafenschalter. Der eine Eingang ist für Verteidigende, die auch wie eifrige, geschäftige Bienchen ein und aus laufen, Berge von Akten vor die Brust geklemmt. Der andere ist für Besuchende, die Schlage davor regt sich nur langsam, als hätte sie grade eine viel zu große Mahlzeit eingenommen, denn alle werden einzeln auf mitgeführte Gegenstände kontrolliert. Vor dem Saal selbst werden die Kontrollen wiederholt.

Der Saal ist sehr groß, wobei der Öffentlichkeit höchstens ein Drittel davon zugestanden wird. Die übrigen zwei Drittel werden durch beidseits je zwei Reihen Tische für die Streitparteien und das Lange Pult für die Richtenden eingenommen. Es gibt sehr viele, sehr hohe, schmale Fenster an einer Seite des Raumes. 

Die Angeklagte wird bei der Kontrolle vor dem Saal kurz aufgehalten, weil sie ihre Personalien nicht angeben möchte bis ihr Anwalt dem Richter versichert, dass sie in erster Instanz schon neben ihm gesessen hätte. Gegen 9:30 Uhr sind alle im Saal.

Nach der Eröffnung erklärt der Richter, dass die Bestätigung der Personalien nicht zentral sei, um den Prozess zu führen und führt weiter aus, unter welchen Personalien die Angeklagte geführt wird und wie diese ermittelt wurden.

Anschließend fasst er den bisherigen Verfahrenverlauf zusammen: Haftbefehl im September 2016, 18 Tage U-Haft im Dezember 2016, 3 Prozesse in 1. Instanz Im Herbst 2018, Urteil zu 1 Jahr Knast ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung und 500 Sozialstunden, Aussetztung der Strafe wegen beidseitiger Berufung. 

Auffällig ist auch sein Ankündigung die zu verhandelnde Sache rein strafrechtlich und nicht politisch betrachten zu wollen. Er sehe die Möglichkeit, innerhalb des Rechtssystems unter Inkaufnahme von Bußgeldern Überzeugungen in bestimmte Aktionen umzusetzen. [In anderen Worten darfst du dir deine Aktion also kaufen wenn du nur genug Geld dafür locker machen kannst und willst?! Anm. d. Verfasser*in]

Außerdem bietet er Strafminderung und Prozessverkürzung bei Einlassung der Angeklagten an, was abgelehnt wird.
 
Damit sind die Fronten klar.  

Die richtende Person erörtert noch einmal im Detail, wie die Personalien der Angeklagten ermittelt wurden. Eigentlich war der ermittelnde Cop als Zeuge geladen, doch er ist nicht da. Also wird seine Anhörung auf den nächsten Prozesstag verschoben.

Der erste Zeuge ist Ingenieur bei RWE und erinnert an einen grauen Herr aus „Momo und die Zeitdiebe“. Graue Haare, grauer Anzug, Krawatte, Lederschuhe, Aktentäschchen. Bloß die Zigarre fehlt.
Eine ganze Weile wird die Frage erörtert, wie sehr die Kohlebunkerblockaden nun geschadet haben und wie der Strom verteilt wird.

Er erklärt, dass die Kohle in den Bunkern nicht unbefristet gelagert werden kann, da sich ihre Eigenschaften über die Zeit ändern würde. Wie lange die Bunker eventuelle Engpässe oder Ausfälle der Kohlelieferung abpuffern können wollte er dabei nicht verraten. Lediglich dass die Kohle aus Hambach in die Kraftwerke Niederaußem, Neurath und Frimmersdorf verbracht und dort mit Kohle aus Garzweiler gemischt wird, um Qualitätsunterschiede auszugleichen (Hambachkohle hat bessere Heizwerte).

Weiter geht es um die Verteilung des Stroms. Die Kraftwerksleistung wird in das Hochspannungsnetz, das öffentliche Netz [sozusagen ein riesiger Topf Stromsuppe, Anm. d. V.], eingespeist, mit einigen Ausnahmen von Direktverbindungen zu Industriewerken. Das öffentliche Netz hat dabei keine nationale Beschränkungen und geht damit in ein Europaweites Netz über dem es in der Regel möglich ist, die eingespeisten Leistungen auszugleichen. Gäbe es zu viel Strom [weil aus irgendwelchen Gründen der vorhandene Strom im Netz nicht abgenommen würde...Anm. d. V.] würde es „physikalisch etwas heiß“ werden. Dann muss die Kraftwerksleistung heruntergefahren werden.

Dies ist eine seeehr kurze Version der gesamten Zeugenanhörung. Bestimmt hat der graue Herr sich Mühe gegeben seine kryptischen Botschaften den anwesenden Laien verständlich zu vermitteln aber das hier wiederzugeben... 

15 Minuten Pause.

Der zweite Zeuge war vor zwei Jahre für knapp zwei Jahre bei den Security am Hambacher Tagebau mit „seinem“ Hund. Er beschreibt die Situation auf der Brücke am 21. Januar 2016. An diesem Tag wurden Bäume am Fuß der Brücke gefällt bis eine Gruppe von etwa 20-30 Menschen in Tarnkleidung die Arbeiten unterbrachen worauf die Maschinen in Sicherheit gebracht wurden, da diese teuer seien. Es kam zu Auseinandersetzungen zwischen Security und Aktivisten, es flogen Steine und Raketen hin und her. Er gibt an, dass ihn zwei Steine am Helm getroffen hätten und er daraufhin zwei Wochen krankgeschrieben wurde. Außerdem erklärt er, dass neben dem Helm auch eine Schutzbrille zur Schutzausrüstung der Security gehöre. Er könne sich nicht erinnern, irgendwen erkannt zu haben, da alle vermummt gewesen seien. Er bestätigt auf nachfrage, dass jede Einheit standardmäßig eine Kamera mit sich führen würde, wusste jedoch nicht, warum dass an dem Tag nicht geklappt hatte.

Der dritte Zeuge beschreibt die Situation anders.

Er war damals der Ansprechpartner vor Ort für den Securityeinsatzleiter gewesen. In seiner Erinnerung waren es etwa 50 Vermummte in Tarnkleidung. Die Einsatztaktik sei damals so gewesen, dass der Schutzkreis aus Securitys um den Maschinen bei Aktionen enger gezogen wurde um Angriffe und vor allem das Besetzen von Maschinen zu verhindern wobei sie Menschen nicht gewaltsam davon abhalten dürften. Dabei läge der Hauptaugenmerk auf Vermummte. Diese seien schwer zu unterscheiden, doch manche hätten prägnante Kleidungsstiele, z.B. bunte Mützen. 

Der Verteidiger der Angeklagten erinnert an ein kurzes Video, vermutlich aus Sicht der Aktivistaz, das von diesem Tag in der Akte enthalten ist. Gerichte und Technik: Die Vorbereitung für die Inaugenscheinnahme des Videos benötigt eine weitere 10 Minuten Pause.

Das Video beginnt mit Sequenzen von gefällten Bäumen und Rodungsflächen, gefolgt von Aufnahmen einer kleinen, zügigen Prozession in Tarnkleidung der Wahrnehmung entspringender, Menschen. Dann eine wilde Wuselei chaotisch verteilter Silhouetten, manche laufen auf eine Brücke, andere bewegen sich langsamer am Fuße dieser, inmitten frisch gefällter Bäume und derer Stümpfen. Dann ist ein weißer Jeep zu sehen, der in zügiger Geschwindigkeit aus der anderen Richtung der Brücke auf die dunklen Silhouetten zufährt. Diese bewegen sich schnell in alle möglichen, jedoch durch die Brückengeländer eingeschränkte Richtungen um sich in Sicherheit zu bringen. Geschrei. Dabei wird eine Person scheinbar von dem Auto angefahren, zumindest sieht es in Zeitlupeneinstellung so aus. Dann schließt das Video mit Nahaufnahmen von einem Ameisenhaufen, einem Schriftzug „organisiert euch“ und Audioaufnahmen eines Songs in dem es heißt „burn cops not coal“. 

Es wird noch auf ein weiteres Video verwiesen, aus Sicht eines zudem Vorfall nahe stehenden Baggers. Dieses abzuspielen klappt aber leider nicht, obwohl es noch mal fast 10 Minuten vom Richter höchstpersönlich vergeblich versucht und aufgegeben wird, es soll zum nächsten Prozesstag gezeigt werden. 

Dann wird der Zeuge, der während des Videos vor den Saal verbannt wurde, weiter verhört. Er erklärt, dass nach diesem Vorfall einige aus dem Sicherheitsdienst entlassen wurden. Im übrigen gibt er das ganze Geschehen äußerst widersprüchlich zu seinen Aussagen von damals wieder, wie ihm die Staatsanwältin bald vorhält.

Damals z.B. gab er an, sich sicher darüber zu sein, die Angeklagte erkannt zu haben, da sie zeitweise unvermummt gewesen sei, heute kann er sich daran nicht erinnern. Auch kann er sich nicht daran erinnern, verletzt worden zu sein, bloß eine Silvesterrakete habe ihn am Hinterkopf getroffen (er sei danach aber nicht krankgeschrieben gewesen) während er damals noch explizit die Angeklagte bezichtigt hatte, ihm Pfefferspray bzw. eine „ätzende Flüssigkeit“ in die Augen gesprüht zu haben.

Die Staatsanwältin wirkt etwas unzufrieden mit ihrem Hauptzeugen, dessen Aussagen darüber, er habe die Angeklagten eindeutig an der Stimmer wieder erkennen können, das erste Urteil maßgeblich beeinflusste.

Es folgen 15 Minuten Pause.

Der vierte Zeuge kann sich an die ganze Sache nicht mehr so richtig gut erinnern. Er ist ebenfalls nicht mehr beim Sicherheitsdienst. 

Er vermutet, dass da um die 15 Personen aufwärts gewesen sein dürften von denen er aber keine zuordnen könne, da alle vermummt gewesen waren. Dazu, dass sein damaliger Kollege, welcher zuvor verhört worden war, verletzt worden war kann er nichts sagen, jedoch zu zerbrochenen Autoscheiben und einem Kollegen (erster Zeuge), der danach für zwei Wochen krank geschrieben war. 

Wieder einmal, wie auch beim Zeugen zuvor und schon in vergangenen Prozessen wird eine Weile darüber gerätselt, wie der Name Neuland nun einzuordnen wäre. Scheinbar hat dieser mit einer gleichnamigen Baumbesetzung im Tagebauvorfeld, Winter 2014 zu tun, bei der Rodungsarbeiten um eine besetzte amerikanische Eiche um vier Wochen verhindert wurden. Um eine Räumung durch die Polizei zu vermeiden (weil diese der RWE zu der Zeit ein wenig den Dienst verweigern suchte, da zu viele Einsätze hintereinander) versuchte der Sicherheitsdienst auf eigene Faust, die Besetzung zu beenden. Dazu stellten sie u.A. Bauzäune und Flutlichter um und einen Korb mit frischen Obst und Gemüse unter den Baum... [witzige Geschichte, wer mehr lesen möchte schaue hier: Link]

Er „kannte“ die Angeklagte von dieser Aktion, da sie auf dem Baum und er als Seurity auf dem Boden fast eine Woche verbracht hatten. Aufgefallen sei, dass sie stets freundlich und höflich gewesen sei. 

Heute kann er sich nicht daran erinnern, sie auf der Brücke erkannt zu haben. Das macht die Staatsanwältin stutzig, da er damals angegeben hatte, sie erkannt zu haben und sie kein Motiv für eine Falschaussage erkenne.

Der letzte Zeuge für heute war nur kurz bei der Secutrityfirma, es sei bloß ein Nebenjob gewesen. Er erinnert sich an nicht so viel von dem Vorfall, es sei ihm alles zu schnell gegangen. Er habe niemanden erkannt. Die Frage, ob er den Namen „Kim Neuland“ schon mal gehört habe, verneint er. 

Zum Schluss reicht die Verteidigung einen 28 seitigen Beweisantrag zu den Kohlebunkerblockaden ein, in dem sich auf den rechtfertigenden Notstand berufen wird. Weiter stellt sie fest, wie dünn die Beweislast ausfalle, doch Richter und Staatsanwältin sind sich einig, dass dies nicht für einen Freispruch reiche, in beide Richtungen argumentiert werden könne und daher keine vorschnellen Entscheidungen getroffen würden. Der nächste Verhandlungstag soll abgewartet werden.

Gegen 16.00 wird die Vehandlung geschlossen.

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