Haftprüfung von UP III oder: das hoffentlich baldige Ende einer möglichen Justizverschleppung?

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Am Donnerstag, den 4. Oktober 2018 um 14.45 Uhr findet die Haftprüfung von UP III vor dem Landgericht Köln statt.

Hintergrund

UP III wurde am 19. März 2018 festgenommen im Rahmen eines Einsatzes im Hambacher Forst und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. 

I. Instanz und Urteil

Am 31. Juli 2018 wurde sie zu 9 Monaten ohne Bewährung wegen Landfriedensbruch in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Hierbei ging es weniger um einen „rechtsstaatlich“ fairen und angemessenen Strafrahmen, als vielmehr um eine generalpräventive Maßnahme, die Statuierung eines Exempel, da UP III ihre Personalien nicht angegeben hat. 

Die Höhe des Urteils ist nicht das einzig Verwunderliche in diesem Fall:

Berufung

Gegen das Urteil wurde form - und fristgerecht Berufung eingelegt, sowie eine Entscheidung über die Haftfortdauer beim Amtsgericht Kerpen erwirkt. 

Beschwerde am LG Köln & Ablehnung

Zu diesem Zeitpunkt war die Hälfte der im Urteil zuerkannten Strafe bereits verbüßt. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes, dass UP III im Knast zu bleiben habe wurde sodann weitere Beschwerde beim Landgericht Köln eingereicht. Wieder erfolglos, es bestände immer noch Fluchtgefahr und die zu erwartende Strafe sei so hoch, dass UP III sich wohl eher entziehen werde. 

Problem: Vor der Urteilsverkündung konnte sich das Landgericht noch mit traumwandlerischer Sicherheit auf einem höher zu erwartenden Strafrahmen ausruhen – dessen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und eines schweren Landfriedensbruchs nämlich. Dass diese Hauptvorwürfe durch das Urteil nun entfielen, schien dem Landgericht beim kopieren der vorherigen Begründung nicht zu stören: Komplett andere Sachlage, egal, für das LG Köln - gleiche Entscheidung mit gleicher Begründung. 

Beschwerde am OLG Köln

Der Verteidigung war das aber nicht egal. Sie nutze das letzte Mittel einer weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht (ebenfalls in Köln), bisher entscheidungslos. 

Als die Verteidigung mal beim Berufungsgericht – Landgericht Köln – nach horchte, wie es denn um die Berufung und die Akten stünde, kam nur die Antwort, dass die Akte über die zuständige Staatsanwaltschaft Aachen, an das OLG versendet wurde. Auf Nachfrage gab die Staatsanwaltschaft nur an, dass die Akte am 10. September angekommen sei und am 14. September Richtung OLG weiter ging.

Akte 17 Tage nicht auffindbar

Wo war die Akte zwischen dem (spätesten bekannten Zeitpunkt) 24. August und dem klammheimlichen Wiederauftauchen am 10. September? Wird Gerichtspost seit Neustem mit der DB versandt oder wieso dauert es bei einem Haftfall 17 Tage bis die Akte von A nach B kommt? Immerhin richtet sich die Beschwerde gegen die Haftfortdauer. Schlussendlich wartet die Inhaftierte jeden Tag, den die Justiz eine Briefmarke falsch klebt oder ihre Akte „ausversehen“ verlegt. Ergänzende Akteneinsicht wurde durch die Verteidigung ebenfalls beantragt, um diesem Umstand nachzugehen. 

Zeitgleich mit der Akte schickte die Staatsanwaltschaft Aachen am 14. September auch ihre Berufungsbegründung ab. Damit wird die Beschwerde gegen die Haftfortdauer automatisch in einen Antrag auf Haftprüfung umgewandelt. Absicht oder nicht –  durch dieses Vorgehen löst sich das zusätzliche zulässige Rechtsmittel der Beschwerde der Angeklagten quasi in Luft auf. 

Verletzung Art. 5 Abs. 4 EMRK 

Am 18. September antwortete UP III‘s Verteidigung darauf mit einem Antrag auf Haftprüfung und einer Rüge der Verletzung des Art. 5 Abs. 4 EMRK an den zuständigen Tatrichter am LG Köln. Nach Art. 5 Abs. 4 EMRK hat jede inhaftierte Person das Recht, dass „ein Gericht innerhalb kurzer Frist über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung entscheidet“. Diese Frist ist bei 20 Tagen spätestens nicht mehr gewahrt, so der EGMR. 

Der Zeitraum zwischen der Einlegung des Rechtsmittel (22. August) und dem angeblichen Eingang der Akten beim Landgericht (17. September) beträgt mit über drei Wochen doch weit mehr als 20 Tage. 

Verfahrensverschleppung?

Das Verfahren wird willkürlich in die Länge gezogen, damit wesentliche Rechte der Gefangenen beschnitten und sich ganz entspannt auf verlorenen Akten ausgeruht. Das wollen wir nicht unausgesprochen und ungesehen lassen. UP III sitzt vielleicht schon länger hinter den trostlosen Knastmauern der JVA Köln, als sie bei geregeltem und rechtsstaatlich festgeschriebenem Verfahrensgang sitzen müsste. 

Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen: bei der Terminierung für die Berufung ist bei der Verteidigung ein Zeitraum von Dezember bis März abgefragt worden. Dabei sollte UP III bereits kurz vor Weihnachten mit ihrem 9 - monatigen Urteil entlassen werden. 

Die Haftprüfung ist nicht öffentlich, aber wir können alle miteinander vor dem Landgericht Köln warten und den kontinuierlichen Rechtsmissbrauch nicht ungesehen lassen. Wir zeigen Präsenz, um der Justiz zu zeigen, dass wir sie im Blick haben.

4 thoughts on “Haftprüfung von UP III oder: das hoffentlich baldige Ende einer möglichen Justizverschleppung?”

  1. Das stimmt tatsächlich. Liegt aber daran, dass das nicht die Berufungsverhandlung ist, sondern die Haftprüfung. Die ist nicht öffentlich, wir können also nur vor Ort sein und aufs Ergebnis warten. Daher taucht der Termin auch nicht im Kalender auf…

  2. Ihr Lieben, schön, dass ihr das Datum 4.10. 14.45 Uhr und die Uhrzeit von dem Berufungsprozess schreibt, aber die Uhrzeit taucht nicht im Prozessverfahren vom Landesgericht auf! Veröffentlicht auf der Homepage bitte genauere Details! Schreibt das Aktenzeichen!

    VG Heidi Schätz

  3. Vor dem Gesetz sind alle gleich!

    Das klingt so, als könne man vertrauen, dass die Institution Gericht aufgrund der Gesetze für Gerechtigkeit und Ausgleich sorgt.

    Aber es hat sich eine andere Wirklichkeit eingeschlichen. Bei Verfahren, in denen man sich selbst vertreten könnte, ist längst klar, dass es anders läuft, wenn man einen guten (am besten teuren) Anwalt hat.

    In diesem Land wird Naturschutz leider links eingeordnet. Und links war schon immer mit Angst besetzt. Vielleicht weil die Linken häufig ganze Bücher gelesen haben und die Rechte eher nach der Schlagzeile der Bildzeitung schon lesensmüde sind.
    Leider links, das bedeutet: größtes Misstrauen ist angebracht, die Unterstellung schlimmster Unterwanderungs- und Untergrundaktivitäten, die durch Einsperren gerade mal eingedämmt werden können. Oder denkt da mancher gar an den kollektiven Selbstmord im Deutschen Herbst?

    Mich bedrückt diese Dumpfheit im Apparat der Politik: Da sind Politiker wie ein Herr Golland (CDU), die schamlos für eine nicht genannte Nebentätigkeit bei RWE ein Jahresgehalt von über 100 000 Euro, zusätzlich zu den gut dotierten Diäten einstecken, die dann dazu raten, die Polizei mit Panzer, Pferd und Hund auf wehrlose friedliche Menschen zu hetzen, sich gleichzeitig weigern, durch neue Gesetze und Regelungen das Gemeinwohl zu schützen, weil ihr Arbeitgeber unvorstellbare Gewinne aus der Verwüstung unserer Lebensgrundlagen bezieht,… aus denen dann natürlich auch solche Nebenverdienste und andere Posten beglichen werden.

    Und ihre machtbesessene Überheblichkeit erzeugt Gefangene wie UPIII. Die Gefahr, die von dieser Person ausgehen soll, ist nur Vermutung, nach dem Motto; man kann ja nie wissen.

    Ich halte es für eine Unverschämtheit zu sagen: ich arbeite eben mehr als andere, und das ist der Grund für so einen Nebenjob. Das ist eine legale Form von Korruption. Dieses Mehr ist eigentlich Verrat an der Allgemeinheit, der man nach Amtseid zu dienen hätte. Dieses Mehr erzeugt die Kumpanei zwischen Industrie und Politik, erzeugt Sachzwänge als Alibi einer sozial ungerechten Politik. Die Politiker sind willfährig, betrachten die Welt und die Mitbürger als Potential für Gewinne.

    Es bedeutet dann auch die Verächtlichmachung von Gefangenen wie UPIII. Diese Person ohne Namen braucht ja beinahe keine Akte mehr, die Akte kann immer zuunterst irgendwo verschoben werden und warten. War da wer? Wer denn?

    Namen wie Vorstand Schmitz, da passiert so etwas natürlich nicht. Da werden selbst die Akten von Hand zu Hand mit einer Verbeugung weiter gereicht. Dienstfertigkeit kann man kaufen und sieht beinahe aus wie Motivation.

    Ich weiß, dass das Leben nicht gerecht ist, wir Menschen sind sehr verschieden und haben auch nicht alle das gleiche Glück. Aber ich lehne mich dagegen auf, dass Machtmenschen, die irgendwie in ihre Position gekommen sind, sich für die Besseren halten. Sie nehmen sich dann das Recht heraus oder veranlassen, diejenigen aus dem Weg zu räumen, mit Freiheitsentzug, mit beängstigender Repression aus fadenscheinigen Gründen bei Polizeieinsätzen zu überziehen, die andere Prioritäten leben, freie Menschen bleiben. Das gilt als subversiv, bedrohlich, also links.

    Ich kann nur hoffen, dass der Verteidiger das System beim Schopfe packt und die Rechte von UPIII erfolgreich einfordert. Er hätte ja auch die Chance gehabt, sich auf einen wohl besser bezahlten Platz in der RWE-Rechtsabteilung zu bewerben.

    Ich wünschte, die kleinen, ebenso wie die verachtenden großen Verstöße im System, dann die eindeutig negative Nutzung der Ermessensspielräume könnten ausreichen, dass die Gefangene UPIII mit Entschädigung rehabilitiert werden könnte.

    Ich schäme mich, dass ich mich als Bürger nicht mehr für sie eingesetzt habe. Ich gestehe, dass mich der mächtige Apparat einschüchtert, mutlos macht und ich zu oft wegschaue, hoffe, dass es von allein aufhört, besser wird.

    Die Gemeinschaft der „Kriminellen und Straftäter“,(O-Ton Reul, Innenminister), die durch solche Gerichtsurteile natürlich exemplarisch vorgeführt werden müssen, werden von Künstler*innen, unvoreingenommenen Menschen als beeindruckende reflektierende und besonnene intellektuelle Elite wahrgenommen. Solche Menschen haben eben keine Angst vor dem Diskurs und keine Sorge um ihren Machterhalt. Die Achtung und Anerkennung des Gegenübers ist in der Politik, wenn überhaupt vorhanden, auf die Gleichgesinnten geschrumpft.

    Diese anderen Stimmen, vielleicht ein kleiner Trost? Schön wärs. Es bleibt eine Schande, dass so viel Lebenszeit entzogen wurde und so viel Isolation und Verunsicherung durch Machtmissbrauch das Leben der Aktivist*innen gestört hat.

    Hoffentlich wächst in der Not die notwendige Kraft, die dann alles Weitere begleiten wird! Und darin – das ist mein herzlicher Wunsch – möge auch ein bisschen Freude und Glück im Miteinander, wo und wie auch immer wachsen. Hoffentlich hört – verdammt nochmal – endlich bald, – sofort!! – die Gefangenschaft auf!

  4. Fassungslos, bin ich, macht das, was hier geschieht, Justizwillkür ?

    Ein Mensch, der völlig uneigennützig zum Schutz der Natur, des Walds, des Klimas und damit unser aller Leben
    seine Zeit, Kraft und Gesundheit gibt und sogar sein Leben riskiert !
    Mutige Helden und Vorbilder, und diese Menschen werden in D in Gefängnisse geworfen !!
    Und RWE, Reul, Laschet, die unseren Lebensraum und so unser aller Leben zerstören, und die Polizei brutal friedliche Menschen und Klimaschützer schwer verletzt, im Auftrag von RWE oder und Kerpen, bleiben ungeahndet !?!
    Hallo Staatsanwaltschaft !!?!
    Und Erdogans, Putins, Assads …!
    Sie bleiben frei !?
    Was ist mit allen
    schweren Körperverletzung, die die Polizei im Hambacher Forst verursachte ?!
    Alle Beweisvideos vorhanden !!!
    Und online !
    Genickbruch provozieren !!!
    Uam !
    Warum sieht hier die Justiz bewusst weg ? Staatsanwaltschaft !!
    Amstmissbrauch ?

    BK Merkel kennt sie und ignoriert
    alles !
    Was ist das für eine Welt ?!
    Wann wachen die Menschen endlich auf ?!
    Sofortige Freilassung all dieser mutigen Menschen, Helden, die sich uneigennützig für den Schutz der Natur, des Waldes, unseres Klimas, unserer Erde, unserer Leben einsetzen !

    Sehr geehrte Justiz, sind Sie Handlanger von RWE ?!

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