19/3eviction: Grüße von UPIII

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Letzte Woche wurde die UPIII ein erstes Mal in der JVA besucht. UPIII ist seit dem 19. März in Haft, nachdem sie bei einem Polizeieinsatz im Hambacher Forst festgenommen wurde. Sie ist die aktuell einzige Hambi Gefangene.

Für UPIII wurde §119 StPO „Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft“ und damit die Besuchsüberwachung angeordnet, was beinhaltet, dass jeder Besuch einzeln bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden muss. Die ersten Anträge auf Besuchserlaubnisse wurden direkt einen Tag nach der Verbringung der UPIII in die JVA Köln Ossendorf gestellt. Feiertage, Urlaub und die übliche Wartezeit führten dazu, dass die ersten Erlaubnisse erst fünf Wochen später erteilt wurden. Da auch die Terminvereinbarung in der JVA einiges an Zeit braucht, fand der erste Termin erst in der zweiten Maiwoche – sieben Wochen nach der Inhaftierung – statt. Laut § 19 StVollzG NRW steht dem Gefangenen zwar das Recht auf Besuch zu, die genaue Ausgestaltung unterliegt allerdings den Anstalten und der Kontrolle der Staatsanwaltschaft.

Neben den Erlaubnissen werden allerdings auch die Anträge auf Kostenübernahme für den*die Dolmetscher*in nur langsam bearbeitet, der*die durch die angeordnete akustische Überwachung durch anwesende und mithörende Beamte für die Besuche notwendig ist. Somit musste die Besucher*in für seine*ihre eigene Überwachung bezahlen. Die Rückerstattung erfolgt hoffentlich nach Entscheidung über den Antrag. Eine der Schließer*innen erklärte bei dem Besuch, dass die JVA keine*n Dolmetscher*in vorsah, da durch die Nichtangabe der Identität der UPIII nicht ermittelt werden konnte, aus welcher Sprache übersetzt werden müsse.

UPIII geht es gut. Sie ist in einer Einzelzelle, hat eine Stunde Hofgang und drei Stunden Umschluss pro Tag. Sie lernt Deutsch von ihren Mitgefangenen, die sie auch sonst im Antrags- und Anstaltsalltag unterstützen. Vegane Ernährung scheint der Knast immer noch nicht auf die Reihe zu bekommen. Über den Einkauf kann sie zusätzlich Lebensmittel beziehen.

Nach außen ist sie sehr stark isoliert. Sie hat bisher zwei Briefe und zwei Besuche von ihrem Anwalt bekommen. Die Post hängt ebenfalls wegen § 119 StPO in der Postkontrolle fest. Einige Briefe wurden auch wieder zurückgeschickt. Mit Anklageerhebung sind die Briefe wahrscheinlich von der StA an das Gericht gewechselt und warten nun dort auf einem Schreibtisch auf die neugierigen Nasen der Justiz. 

Da es die letzten Wochen nur über die Geldüberweisung möglich war, ihr mitzuteilen, dass sie von den Menschen außerhalb der Mauern nicht vergessen wird, hat sie in regelmäßigen Abständen Geld überwiesen bekommen, was ihr auch regelmäßig durch die Schließer mitgeteilt wurde.

Auf einen Prozesstermin ist innerhalb der nächsten vier Wochen zu hoffen. Mit dem eintönigen Warten auf den Prozess scheint sie gut umgehen zu können.

Sie lässt uns alle hier draußen grüßen!

Der nächste Besuchstermin konnte schon vereinbart werden.

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Last week UPIII had visitors for the first time. UPIII is in prison since 19 March after being arrested in Hambacher Forst. She is currently the only Hambi prisoner.

§119 „Decisions and Measures in Execution of Detention" StPO, meaning the surveillance of visit has been ordered for UPIII. Therefore every single visitor has to be applied for at the prosecution. The first applications for visitors permit were requested the day after the relocation to the prison Köln Ossendorf. Public holidays, vacation and usual waiting times lead to the first results only after five weeks. Because the appointment schueduling takes also some time, the first visit took place in the second week of May – seven weeks after the imprisonment. According to § 19 StVollzG NRW the prisoners have a right to receive visitors, but the details depend on the prisons administration and the presecution.

Besides the permits also the claims for cost takeovers for translators, which is required for acoustic surveillance of the visit, take time to get processed. Therefore the visitor must pay for their surveillance. The reimbursement will hopefully be granted afterwards. One of the guards explained that the prison did not plan for a translators as the language to be translated was not clear since UPIII did not reveal her identify.

UPIII is fine. She is in a single cell, has one hour of time in the yard and three hours contact to other prisoners per day. She is taught German by other imprisoners who also help her with other motions and the prisoners daily routine. Vegan diet seems still not to be manageable in prison. But she can buy additional food.

To the outside world she is very isolated. She received two letters and two visits from her lawyer. The mail is held back in the post control after § 119 StPO. After the act of indicting the letters were probably transfered from the prosecution to the court where the wait for curious eyes of the judiciary.

Because in the last weeks it was only possible to indicate to her via money transfer that the people outside had not forgotten her, she received small amounts of money on a regular basis.

It is hoped for a lawsuit appointment within the next four weeks. She seems to cope well with this monotonous waiting for the lawsuit.

She sends her greetings to all of us out here.

The next visitors appointment has already been fixed.

6 thoughts on “19/3eviction: Grüße von UPIII”

  1. Die Möglichkeit besteht in der Untersuchungshaft, wenn sie von der Verteidigung angeregt wird. Geschah im Fall von UPIII, wurde durch das Gericht abgelehnt.

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