Ergebnis Haftprüfungen

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Am Freitag, den 23. Februar 2018, fand vor dem Amtsgericht Kerpen die Haftprüfungen der UP 1, UP 3 und UP 11 statt. Die Haftbefehle werden weiterhin aufrecht erhalten. Es sind weiterhin vier Hambis in Haft.

Nachdem drei Wochen zuvor die fünf anderen Haftbefehle der Hambi 9 vom Amtsgericht Düren – mit der Weisung zur Hauptverhandlung zu erscheinen - ausgesetzt wurden, scheint dies das Gericht in Kerpen eher weniger zu interessieren. Sowohl die Haftgründe seien noch gegeben, als auch die Haft – nach Sicht der zuständigen Richterin – weiterhin verhältnismäßig.

Lediglich bei UP 1 wurde heute noch keine Entscheidung getroffen, da ihrem* Anwalt nach zweimaliger Anfrage und Erinnerung erst heute die Akte zugestellt wurde. Die Haftprüfung gegen UP 1 wird am 2. März 2018, 12 Uhr, vor dem AG Kerpen fortgesetzt.

UP 2's Haftbeschwerde war die einzige, die vor drei Wochen behandelt wurde und gleichzeitig abgewiesen worden. Die Beschwerden der anderen UPs wurden fast zeitgleich dazu mit der Anklageerhebung in Anträge auf Haftprüfungen umgewandelt.

Vor Ort waren einige liebe Menschen, die den Gefangenen beim Abtransport nach den Terminen auf dem Weg zum Transporter direkte Grüße zuriefen.

Die Anklage ist seit Anfang Februar erhoben, allerdings noch nicht an alle Anwält*innen zugestellt.

Ein Termin für eine Hauptverhandlung erwarten/erhoffen wir Mitte März.